Hallo,
ab wann ich man als selbstständiger pflichtversichert bei der
Rentenversicherung.
Wenn der Selbstständige keinen Beschäftigten mit Versicherungspflicht und einem Arbeitsentgelt über 400 Euro pro Monat und der Selbstständige ist im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig (mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen nur von einem Auftraggeber). Dann muss er in die Rentenversicherung einzahlen!
Was würde passieren, wenn man keine Meldung bei der RV macht??
spätestens bei der Nachforderung ein dummes Gesicht.
Wie teuer ist der Beitrag und wieviel Jahre können die zurück
fordern?
Bezugsgröße (2.450 Euro) X Beitragssatz (19,5%) = 477,75 Euro (monatlicher Beitrag). Existenzgründer zahlen den halben Regelsatz für drei Jahre nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit. Ist das Einkommen des Selbständigen von der Bezugsgröße abweichend (Nachweis durch Einkommensteuerbescheid oder Bescheinigung des Steuerberaters), so wird dieses Einkommen als Bemessungsgrundlage für die Rentenversicherungspflicht verwendet - allerdings liegt der Mindestbeitrag momentan bei monatlich 78 Euro. Selbstständig Tätige mit Rentenversicherungspflicht sind seit 01.01.2001 verpflichtet sich beim Rentenversicherungsträger zu melden (innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit). Bei unrichtiger, nicht rechtzeitiger oder unterlassener Meldung liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit Geldbuße geahndet wird. Existenzgründer mit einem Auftraggeber können sich befreien lassen und zwar für die Dauer von 3 Jahren nach der erstmaligen Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Das gleiche gilt für die Aufnahme einer zweiten selbstständigen Tätigkeit, nicht aber bei einer dritten Existenzgründung. Der Antrag auf Befreiung muss innerhalb von drei Monaten nach Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Bei später gestellten Anträgen, beginnt die Befreiung erst mit der Antragstellung. Ebenso können Selbstständige nach Vollendung des 58. Lebensjahres eine Befreiung beantragen, wenn sie nach einer zuvor ausgeübten selbstständigen Tätigkeit jetzt rentenversicherungspflichtig werden, weil sie beispielsweise nur noch für einen Auftraggeber arbeiten. z. B. durch Einschränkung der Tätigkeit für einen Auftrageber. Geringfügig selbstständige Tätigkeiten sind weder rentenversicherungs- noch meldepflichtig. Dazu zählen Tätigkeiten, deren Arbeitseinkommen (=steuerlicher Gewinn) regelmäßig im Monat nicht über 400 Euro liegt.
Gruß
Diemo