Rentenversicherung(spflicht) bei Studenten?

Ich grüße euch!

Ein kurzes Vorwort zu mir: Ich bin (immatrikulierter) Student, mit einem unregelmäßigen Entschädigungsaufwand von > 400€/Monat (Ferienjob), innerhalb der jährlich „zugestandenen“ 50 Tage.

Bei der letzten Entgeltabrechnung, fiel mir unter dem Posten „Gesetzliche Abzüge“, die lange Liste an Abzügen auf, die nach späterem nachrechnen nicht nur pro forma dort standen, sondern am Ende auch tatsächlich beim gesetzlichen Netto fehlten.

Die Abzüge für Lohnsteuer und Solizuschlag sind nichts neues, und zumindest bei der Lohnsteuer bin ich mir darüber im Klaren, dass und wie ich sie mir wieder zurückholen kann. (Zu erwähnen wäre vielleicht auch noch, dass ich allerdings noch nie eine Steuererklärung gemacht habe).

Stutzig machten mich allerdings die Punkte: Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung.

Und hier beginnt meine eigentliche Frage: Seit wann sind Studenten innerhalb der oben genannten 50 Tage in der Pflicht für diese Versicherungen? Hab ich das irgendetwas verpasst? Einen Punkt falsch verstanden?

Dankend und mit freundlichen Grüßen

Jan

Hallo,
es ergeben sich noch einige Fragen:

  1. Sind nur Rentenversicherungsbeiträge angefallen (siehe Überschrift) oder alle 4 SV-Zweige?
  2. Ist die Beschäftigung befristet? Von wann bis wann?
  3. An wie vielen Tagen in der Woche wird gearbeitet?
  4. Wie hoch ist die wöchentliche Stundenzahl?
  5. Wurde seit 01.01.2010 schon eine/mehrere Beschäftigung(en) ausgeübt? Zeiträume? Bruttoentgelte? Wöchentliche Arbeitstage? Wöchentliche Stundenzahl?
    Gruß
    RHW

Zu deinen Fragen:

  1. Alle 4 SV Posten wurden abgezogen
  2. Es handelte sich (wie die anderen Male zuvor auch) um ein befristet Arbeitsverhältnis, 2 1/2 Wochen
  3. Unterschiedlich, mindestens 5, max. 7
  4. Die Arbeitszeit beträgt immer 8 Stunden, also je nachdem an wievielen Tagen ich gearbeitet habe zwischen 40 und 56 (?)
  5. Ja, wieder 2 1/2 Wochen, insgesamt also bisher 28 Tage (beide Arbeitseinsätze), innerhalb der Vorlesungsfreien Zeit, und Bruttogehalt waren ~ 1800€

Gruß

Hallo,
die SV-Pflicht für alle 4 Zweige gilt nur dann, wenn man kein ordentlich Studierender mehr ist (§ 6 SGB V). Dies könnte an folgenden Punkten liegen:

  • der offizielle Abschluss ist bereits erfolgt (Diplom, Magister etc.); dies gilt taggenau!
  • Urlaubssemester
  • ausgehend vom Ende der Beschäftigung wurde an mehr als 26 Wochen in den letzten 52 Wochen vorher(also teilweise 2010 + teilweise 2009) über 20 Stunden wöchentlich gearbeitet
  • Teilzeitstudent (z.B. an der Fernuniversität)
  • ein anderer Punkt, der aus Arbeitgebersicht daran zweifeln lässt, dass das Studium weiter im Vordergrund steht.
    Einzelheiten: http://www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/mater…
    Sollte keiner dieser Fälle zutreffen, am besten mit der Personalstelle sprechen: evtl. ist es nur ein Missverständnis (oder die aktuelle Studienbescheinigung fehlt?).
    Gruß
    RHW

Danke für die Hinweise!

Also nach durchsicht der einzelnen Punkte, spricht eigentlich alles für ein Missverständnis.

Eine letzte Frage hätte ich allerdings dazu noch: Bei der Rentenversicherung z.B. hab ich schon ein Formular für einen Antrag auf eventuelle Rückerstattung gefunden, behördentypisch lächerliche 6 Seiten lang.
Bin ich da jetzt allein in der Pflicht, mich bei jedem einzelnen Posten darum zu kümmern, mir die ingesamt ~ 90€ von jeder einzelnen Institution zurückzuholen (soweit das überhaupt möglich ist?)? Denn der Arbeitgeber wird die Abzüge ja sicherlich bereits abgeführt haben?

Mfg

Hallo,
ich würde mit der Personalstelle Kontakt aufnehmen und um eine Korrektur bitten. Wenn andere Kollegen bei der gleichen Krankenkasse versichert sind, kann der Arbeitgeber die zu viel gezahlten Beiträge bei der nächsten Monatsabrechnung in Abzug bringen. Meines Erachtens gilt hier für den Arbeitgeber eine Frist von 6 Monaten.
Falls man einen kleinen Arbeitgeber (oder eine seltenere Krankenkasse) hat, bei der Krankenkasse einen Erstattungsantrag besorgen (für alle 4 Sozialversicherungszweige). Der Antrag ist dann vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszufüllen. Beide erhalten dann von der Krankenkasse die Erstattung.

http://195.243.173.120/persoline/servlet/ContentResu…
Gruß
RHW

Die Personalabteilung hätte ich spätestens morgen sowieso in Kenntnis gesetzt :wink: Zum einen interessiert mich ja, was denn nun schiefgegangen ist. Und zum anderen bekomme ich im Mai rückwirkend für den Monat April eine weitere Abrechnung, bei welcher dieser kleine Fauxpas ja nach Möglichkeit nicht nochmal auftreten sollte.

Nochmals danke für die Informationen (und den Link!) und einen schönen Sonntag noch :smile:

Mfg