Ich grüße euch!
Ein kurzes Vorwort zu mir: Ich bin (immatrikulierter) Student, mit einem unregelmäßigen Entschädigungsaufwand von > 400€/Monat (Ferienjob), innerhalb der jährlich „zugestandenen“ 50 Tage.
Bei der letzten Entgeltabrechnung, fiel mir unter dem Posten „Gesetzliche Abzüge“, die lange Liste an Abzügen auf, die nach späterem nachrechnen nicht nur pro forma dort standen, sondern am Ende auch tatsächlich beim gesetzlichen Netto fehlten.
Die Abzüge für Lohnsteuer und Solizuschlag sind nichts neues, und zumindest bei der Lohnsteuer bin ich mir darüber im Klaren, dass und wie ich sie mir wieder zurückholen kann. (Zu erwähnen wäre vielleicht auch noch, dass ich allerdings noch nie eine Steuererklärung gemacht habe).
Stutzig machten mich allerdings die Punkte: Kranken-, Pflege- Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
Und hier beginnt meine eigentliche Frage: Seit wann sind Studenten innerhalb der oben genannten 50 Tage in der Pflicht für diese Versicherungen? Hab ich das irgendetwas verpasst? Einen Punkt falsch verstanden?
Dankend und mit freundlichen Grüßen
Jan