Rentenversicherung stillegen

Hallo,
wir haben für die Tochter (jetzt 16 J. alt) meiner Frau seit ca. 9 jahren eine Rentenversicherung. Diese sinkt jährlich etwas im Beitrag und wenn unsere Tochter ca. 32/33 J. alt ist muss man nichts mehr bezahlen und wird dann mit dem 65. Lebensjahr ausgezahlt.
Jetzt ist es leider so, dass der leibliche Vater keinen Unterhalt mehr zahlt und wir die Raten nicht mehr tragen können. Welche Mölichkeiten haben wir, diese Versicherung momentan stillzulegen und vielleicht später wieder aufleben zu lassen, wenn unsrer Tochter selbst geld verdient.
Wir haben schon mal gegoogelt: da steht z.b. was von Laufzeitverkürzung. Was wäre wohl am ratsamsten?

Vielen Dank im Voraus
Albert Springer

Hallo,

eine Altersvorsorge kann man längstens 2 Jahre stilllegen aber das kann jeder Versicherer evtl. anders händeln.

Setzen Sie die RV Beitragsfrei und wenn die Kinder dann die Vers. übernehmen wollen dann könne sie es ja machen ansonsten dann einfach eine neue (vernünftige Altersvorsorge)zum Abschluß bringen.

Was ist das für ne Altersvorsorge wo der Beitrag geringer wird und dann irgendwann nichts mehr kostet…??

Wenn Sie da weitere Hilfe benötigen lassen Sie es mich wissen!!

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter

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Sorry,

leider kann ich Ihnen nicht zur Zeit nicht weiterhelfen.

Hallo,

eine Laufzeitverkürzung bringt keinen Effekt in der geschilderten Situation.
Hier scheint eher eine (temporäre) Beitragsfreistellung sinnvoll. Wie lange die max. möglich ist und unter welchen Umständen eine Wiederbelebung vorgenommen werden kann, ist so abstrakt nicht zu beantworten. Das richtet sich nach dem konkreten Tarif der betreffenden Gesellschaft.
Ich empf., diese bzw. den Vermittler / Betreuer des Vertrags zu kontaktieren.

VG, Jens
www.jens-sternberg.de

Hallo,
da kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen.

Herzliche Grüße
Gaby Olsen

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Hallo Herr Springer,

eine vernünftige Antwort hängt von weiteren Infos ab. Wichtig ist folgendes zu wissen:
welche Auszahlung(en) / Teilauszahlung(en) ist garantiert / versprochen, welche Monatsrente / Berufsunfähigkeitsrente, aktueller eingezahlter Beitrag / Rückkaufswert, Todesfallleistung, Beginn- und Ablaufdatum der Versicherung und der monatliche Beitrag.
Bitte senden Sie mir diese Informationen oder eine Kopie des Versicherungsvertrags (aus diesem müsste auch hervor gehen, ob eine Verkürzung / Stundung möglich ist).

MfG G.H.

Hallo zurück,

ich vermute, es handelt sich hier um eine private Zusatzversicherung. Hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Mir ist in der gesetzlichen Rentenversicherung eine derartige Absicherung nicht bekannt. Ich empfehle, direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen. Evtl. besteht die Möglichkeit, diese vorübergehend ruhen zu lassen.

Gruss
Manfred Kula

Eigentlich sollte bei klassischen Rentenversicherungen immer die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung gegeben sein. Die muss man beim Versicherer beantragen.
Allerdings wird man dann selbstverständlich das damals anvisierte Rentenziel nicht erreichen können.

Kündigen würde ich auf keinen Fall, da ansonsten netto immer Verluste gemacht werden.

Wenn die Versicherung eine Risikoabsicherung enthält, z.B. Berufsunfähigkeit o. Ä., wird diese Deckung mit einer Beitragsfreistellung gefährdet sein. Auch das sollte man im Vertrag nachlesen.

Ich würde zunächst mal mit dem Versicherer Kontakt aufnehmen und dessen Meinung hören. Auch wegen der möglichen Konsequenzen.

Und als letztes:
Bedenkt bitte auch, dass eure Tocher in späteren Jahren viellleicht nicht gewillt sein könnte, den Vertrag weiterzuführen.

Also grundsätzlich sollte bei jedem Anbieter die Möglichkeit auf eine Stundung bzw auf ein Regulieren vorhanden sein. Das Senken des Beitrages auf ein Minimum für einen begrenzten Zeitraum.
Hierbei empfiehlt es sich einen guten Grund mitzugeben.
Autokauf steht in der nächsten Zeit an…Umzug…usw.
Oder einfach mit der Wahrheit probieren.
Es gibt allerdings auch Anbieter die eine solche Senkung nur zulassen, wenn schon ein bestimmtes Limit an Geld eingezahlt wurde. Aber bei 9Jahren sehe ich da kein Problem.

Laufzeitverkürzung ist auch wieder fraglich, da einige Versicherer unterschiedlich hohe Bearbeitungsgebühren für eine Änderung haben. Kann natürlich auch sein, dass nur ein bestimmter Teil der eingezahlten Beiträge einkassiert wird.
Gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass kein Geld verloren oder bezahlt werden muss. Hier am Besten nochmal bei der Gesellschaft anfragen oder den Vertrag durchstöbern.

Der Rat von mir…
Abwägen wann die Tochter in etwa Geld verdienen wird und dann entweder für eine Stundung/Senkung entscheiden oder wenn es noch länger dauern sollte, dann eine Laufzeitverkürzung(falls möglich). Hier sollten dann aber schon eingezahlte Beiträge mit angerechnet werden.

Hoffe ich konnte etwas helfen.

Bei fragen einfach nochmal melden.

lg

Hallo Herr Springer,

sorry, aber hierzu kann ich keine Auskunft geben. Ich kenne mich im Deutschen gesetzlichen Rentenrecht aus. Hier handelt es sich um eine private Rentenversicherung, die andere Grundlagen und Tücken hat. Ich würde Ihnen empfehlen sich mit einer Verbraucherberatungsstelle in Verbindung zu setzen. Dort erhalten Sie unabhängige Auskünfte.

Viel Erfolg und viele Grüße

Hans-Peter Diegel

Leider kann ich ihnen keine Lösung nennen. Ich weiß nur aus Erfahrungen, dass man versuchen muss, irgendwie die Versicherung weiter zu bezahlen, da man sonst zu viel Verlust macht.

Mit freundlichem Gruß

Hallo,

handelt es sich um freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder um eine private Rentenversicherung?

Grundsätzlich sollte es möglich sein, eine Versicherung die nicht pflichtig ist von der Zahlung her zu unterbrechen, sprechen Sie doch da mal mit dem jeweiligen Unternehmen.

Wegen der Unterhaltsverpflchtung würde ich an Ihrer Stelle auf jeden Fall den Unterhalt einklagen, beachten sie hier die Fristen!

Viel Erfolg!

Freundliche Grüße,

Jochen Behr