Rentenversicherung studium

Liebe Fachleute,

bei mir fragt die Rentenversichrung die Zeit ab, in der ich studiert und gearbeitet habe.

Ich habe eine dreijährige Ausbildung, ein 4jähriges Diplomstudium und ein 3jähriges Masterstudium hinter mir. Während des Diplomstudiums war ich (auf Grund meiner Ausbildung)angestellt und habe mir quasi mein Studium finanziert.
Sie wollen wissen, ob ich 20 Wochenstunden und mehr für mein Studium aufbringen musste oder für die Arbeit - was also am Ende höher gewertet wird. Für beides habe ich aber gleich viel Zeit beansprucht.
Was wird am Ende mit mehr Punkten berechnet?

Danke schon mal im Voraus
FridaK

Hallo, beim STudium zählen nicht nur die Stunden der besuchten Seminare und Vorlesungen etc. sondern auch die Fahrtzeiten zur und von der Uni sowie die Vor- und nachbereitung, Prüfungsvorbereitung etc.
Falls der wtl. Zeitaufwand dann 20 Std überschreitet, könnte das Studium noch überwiegen und dann angerechnet werden.
Da aber der Zeitraum schon durch die Pflichtbeitragszeiten der gleichzeitigen Beschäftigung belegt ist, ist es kein Beinbruch, wenn das Studium in dieser Zeit nicht angerechnet wird. Falls Sie in dieser Zeit nicht vollzeit gearbeitet haben, könnte sich aber durch WErtung des Studiums neben der Beschäftigung ein Vorteil ergeben im Hinblick auf die Rentenhöhe. Aber bzgl. den Berechnungsfeinheiten bin ich kein Spezialist.
Gruß
Marot

Frag mal einen Experten für die „gesetzliche Rentenversicherung“
Gruß
Dennis

Hallo - diese komplexe Frage beantwortet am besten das Bürgertelefon der Rentenversicherung 01805 676710
gruß
jtürk
www.tuerk-versicherungen.de

Hallo,

einfach mal telefonisch die RV fragen was mehr zählt.

Ich kann das leider nicht beantworten und würde mich auch direkt an die LVA/BfA wenden.
alle Infos hier:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/de/Nav…

Gruß Thomas Wolter

Hallo Fridak,

meines Erachtens ist es eigentlich so, dass das zugrunde liegende Arbeitsentgelt (rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt) die Grundlage für die Berechnung der Entgeltpunkte darstellt. Die Studienzeit ist eine beitragsfreie Zeit und diese werden geringer bewertet als die mit Pflichtbeiträge belegten Versicherungszeiten.
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte!
Gruß Thomas

Hallo FridaK

mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde die Anrechnung von
Schul- und Ausbildung bei der Rentenversicherung auf
7 Jahre begrenzt.
Das nach dem 16. Lebensjahr.
In diese Zeit scheint Dein Diplom zu fallen?
Die Zeiten werden mit 75% des Durchschnittseinkommens
aller Rentner bewertet.
Hier die Zahlen nach Ost und West.

01.01.20101 32.003,00 EUR 32.003,00 EUR
01.01.20091 30.879,00 EUR 30.879,00 EUR
01.01.2008 30.084,00 EUR 30.084,00 EUR
01.01.2007 29.951,00 EUR 29.951,00 EUR
01.01.2006 29.494,00 EUR 29.494,00 EUR
01.01.2005 29.202,00 EUR 1,1912
01.01.2004 29.060,00 EUR 1,1912
01.01.2003 28.938,00 EUR 1,1949
01.01.2002 28.626,00 EUR 1,1972
01.01.2001 55.216,00 DM

Jetzt kannst Du selbst vergleichen was günstiger ist für
die Anrechnung bei der Rente.

Ich vermute das Ausbildung besser bewertet wird, denn wer verdient
in 20 Stunden z.B. im Jahr 2005 29.202,-€ ?!?

Zu beachten die Ausbildungzeiten nur bis Alter 23 !
Danach ist die Beschäftigung zu bewerten.

Übrigens wer studiert, braucht doch mehr als 20 Stunden pro
Woche!?

Gruß

Franjo
(Versicherungsfachmann BWV)

Hallo,

bei dieser Frage geht es nicht darum ob eine Zeit höher bewertet wird sondern um eine zusätzliche Bewertung.
Das Studium ist immer nur eine Anrechnungszeit in der Rentenversicherung (RV) und Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung werden in der RV nicht mehr bewertet (keine zusätzliche Rente) sondern nur zeitlich angerechnet.
Die Beschäftigungszeit mit den gezahlten Pflichtbeiträgen (PFBT) wird natürlich auch bewertet.
Wenn man aber neben einer Anrechnungszeit auch gearbeitet hat dann hat man unter Umständen wegen dem Studium nicht voll gearbeitet sondern nur in Teilzeit.
Somit sind diese PFBT keine vollwertigen PFBT sondern beitragsgeminderte PFBT.
In der RV werden diese beitragsgeminderten PFBT in der Rentenberechnung zusätzlich bewertet.
Solltest du also voll gearbeitet haben und nur nebenher studiert haben (weniger als 20 Std/Woche) wird eine zusätzliche Bewertung nicht durchgeführt.

LG
Harry61