bei mir fragt die Rentenversichrung die Zeit ab, in der ich studiert und gearbeitet habe.
Ich habe eine dreijährige Ausbildung, ein 4jähriges Diplomstudium und ein 3jähriges Masterstudium hinter mir. Während des Diplomstudiums war ich (auf Grund meiner Ausbildung)angestellt und habe mir quasi mein Studium finanziert.
Sie wollen wissen, ob ich 20 Wochenstunden und mehr für mein Studium aufbringen musste oder für die Arbeit - was also am Ende höher gewertet wird. Für beides habe ich aber gleich viel Zeit beansprucht.
Was wird am Ende mit mehr Punkten berechnet?
Hallo, beim STudium zählen nicht nur die Stunden der besuchten Seminare und Vorlesungen etc. sondern auch die Fahrtzeiten zur und von der Uni sowie die Vor- und nachbereitung, Prüfungsvorbereitung etc.
Falls der wtl. Zeitaufwand dann 20 Std überschreitet, könnte das Studium noch überwiegen und dann angerechnet werden.
Da aber der Zeitraum schon durch die Pflichtbeitragszeiten der gleichzeitigen Beschäftigung belegt ist, ist es kein Beinbruch, wenn das Studium in dieser Zeit nicht angerechnet wird. Falls Sie in dieser Zeit nicht vollzeit gearbeitet haben, könnte sich aber durch WErtung des Studiums neben der Beschäftigung ein Vorteil ergeben im Hinblick auf die Rentenhöhe. Aber bzgl. den Berechnungsfeinheiten bin ich kein Spezialist.
Gruß
Marot
meines Erachtens ist es eigentlich so, dass das zugrunde liegende Arbeitsentgelt (rentenversicherungspflichtige Bruttoentgelt) die Grundlage für die Berechnung der Entgeltpunkte darstellt. Die Studienzeit ist eine beitragsfreie Zeit und diese werden geringer bewertet als die mit Pflichtbeiträge belegten Versicherungszeiten.
Ich hoffe, dass ich ein wenig weiterhelfen konnte!
Gruß Thomas
mit dem Rentenreformgesetz 1992 wurde die Anrechnung von
Schul- und Ausbildung bei der Rentenversicherung auf
7 Jahre begrenzt.
Das nach dem 16. Lebensjahr.
In diese Zeit scheint Dein Diplom zu fallen?
Die Zeiten werden mit 75% des Durchschnittseinkommens
aller Rentner bewertet.
Hier die Zahlen nach Ost und West.
bei dieser Frage geht es nicht darum ob eine Zeit höher bewertet wird sondern um eine zusätzliche Bewertung.
Das Studium ist immer nur eine Anrechnungszeit in der Rentenversicherung (RV) und Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung werden in der RV nicht mehr bewertet (keine zusätzliche Rente) sondern nur zeitlich angerechnet.
Die Beschäftigungszeit mit den gezahlten Pflichtbeiträgen (PFBT) wird natürlich auch bewertet.
Wenn man aber neben einer Anrechnungszeit auch gearbeitet hat dann hat man unter Umständen wegen dem Studium nicht voll gearbeitet sondern nur in Teilzeit.
Somit sind diese PFBT keine vollwertigen PFBT sondern beitragsgeminderte PFBT.
In der RV werden diese beitragsgeminderten PFBT in der Rentenberechnung zusätzlich bewertet.
Solltest du also voll gearbeitet haben und nur nebenher studiert haben (weniger als 20 Std/Woche) wird eine zusätzliche Bewertung nicht durchgeführt.