Rentenversicherung und Autonutzung

Hallo Zusammen!

Ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Verzeichnis bin und hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Im Internet konnte ich mir zwar viele Infos ziehen aber abschließend keinen Reim daraus machen.

Im Moment bin ich Angestellter und werde das Unternehmen wechseln. In Zukunft werde ich im selbständigen Außendienst tätig sein. $84 HGB.

Es handelt sich dabei um eine sehr seriöse Gesellschaft. Den Vertrag habe ich vom Rechtsanwalt prüfen lassen. Inhaltlich werden mir keine Arbeitszeiten, Berichterstattung etc. vorgeschrieben. Zusätzlich erhalte ich für 12 Monate ein Fixum.

Kann ich sofort aus der gesetzlichen Rentenversicheruing austreten oder bin ich weiter an diese gebunden?

Weiterhin möchte ich meinen PKW verkaufen und ein neues Fahrzeug über die Großkundenrabatte meiner neuen Gesellschaft leasen. Dabei werde ich dies ca. 50-60% geschäftlich nutzen. Ist für mich die 1% Regelung sinnvoll und wie wende ich diese an?

Listenpreis 40.000 sprich monatlich 400€. Ist es hier ähnlich wie bei einem Arbeitnehmer. Würde bei mir bedeuten. Die 1% - 400€ - werden bei mir als Einnahme gebucht. Wodurch ich letztendlich bei der Abrechnung Einnahmen - Betriebsausgaben mehr Steuern zahlen muss.

Oder werden die 400€ anders einkalkuliert? Wenn diese abgezahlt werden… kann ich dann wirklich alle Kosten für Sprit, Inspektion etc. als Betriebsausgabe absetzen auch für Privatfahrten, da ich ja die 1% zahle?

Kann ich eigentlich trotz Fixum mir Vorteile eines Existenzgründerzuschusses erhoffen?

Grüße

wechseln. In Zukunft werde ich im selbständigen Außendienst
tätig sein. $84 HGB.

Wahrscheinlich nur für eine Firma.

Kann ich sofort aus der gesetzlichen Rentenversicheruing
austreten oder bin ich weiter an diese gebunden?

Wenn meine Annahme von oben zutrifft, bist Du weiterhin GRV-pflichtig.

Weiterhin möchte ich meinen PKW verkaufen und ein neues
Fahrzeug über die Großkundenrabatte meiner neuen Gesellschaft
leasen.

Warum ?

Ist für mich die 1% Regelung sinnvoll und wie wende ich diese an?

Dann kann man aus der Ferne kaum beurteilen, das solltest Du schon selber durchrechnen.

wie bei einem Arbeitnehmer. Würde bei mir bedeuten. Die 1% -
400€ - werden bei mir als Einnahme gebucht.

Ja. Den Weg zum Arbeitsplatz nicht vergessen, falls Du ein externes Büro hast.

Oder werden die 400€ anders einkalkuliert? Wenn diese

Nein.

Sprit, Inspektion etc. als Betriebsausgabe absetzen auch für
Privatfahrten, da ich ja die 1% zahle?

Ja.

hallo nordlicht,

danke für deine antwort.

autokauf steht an, da ich mit meinem wagen in 2.5 Jahren 130.000km gefahren bin. es ist zeit für was neues. das hängt aber nicht wirklich mit dem firmenwechsel zusammen. ich möchte nur in diesem zusammenhang die rabatte nutzen.

was mich aber am meisten stört ist das mit der grv. den punkt den du ansprichst habe ich auch schon gelesen (thema: scheinselbständigkeit). dafür müssten aber auch ein paar punkt erfüllt werden. wie z.b. vorgeschriebene arbeitszeiten, weisungen, berichtswesen, büro etc.

alles dies trifft auf mich nicht zu. ich brauch nicht mal ne urlaubsregelung beachten. mein hauptproblem ist nur die haupteinnahmequelle. aber ich habe es so verstanden, dass es im wesentlich auf die arbeitsgestalltung ankommt.

bist du dir in dem fall sicher?

ich werde und muss so oder so den status letztendlich prüfen lassen. dennoch hoffe ich, dass ich mich der grv entziehen kann.

wenn nicht, gibt es die möglichkeit sich befreien zu lassen?

alles dies trifft auf mich nicht zu.

Spielt keine Rolle.

urlaubsregelung beachten. mein hauptproblem ist nur die
haupteinnahmequelle.

Das ist das entscheidende Kriterium.

aber ich habe es so verstanden, dass es
im wesentlich auf die arbeitsgestalltung ankommt.

Irrtum.

bist du dir in dem fall sicher?

Ja.

wenn nicht, gibt es die möglichkeit sich befreien zu lassen?

Als Existenzgründer kann man sich für drei Jahre befreien lassen, das ist mein letzetr Wissensstand. Und aus der GRV-Pflicht fällt auch derjenige, der GRV-versicherte Mitarbeiter hat. Können auch Teilzeitbeschäftigte sein, wichtig ist der Abzug von RV-Beiträgen (also keine Mini-Jobber).

wenn nicht, gibt es die möglichkeit sich befreien zu lassen?

Als Existenzgründer kann man sich für drei Jahre befreien
lassen, das ist mein letzetr Wissensstand. Und aus der
GRV-Pflicht fällt auch derjenige, der GRV-versicherte
Mitarbeiter hat. Können auch Teilzeitbeschäftigte sein,
wichtig ist der Abzug von RV-Beiträgen (also keine
Mini-Jobber).

und wenn ich Nordlicht richtig interpretiere darf dein Teilzeitbeschäftigter kein Rentner sein?
Ganz sicher?

interessante frage. wie verhält sich das?

und wenn ich Nordlicht richtig interpretiere darf dein
Teilzeitbeschäftigter kein Rentner sein?
Ganz sicher?