Hallo,
ich bin ab 1.12.2003 Selbstständiger Einzelunternehmer mit einem kleinen Tonstudio. Ich werde vom Arbeitsamt mit Überbrückungsgeld gefördert und bin KEINE ICH-AG (weil hier sonst eine Sonderregelung zum tragen kommen würde). Mein Bruttoeinkommen wird ca. 1500 Euro pro Monat betragen.
Ich muss (wegen meiner Krankengeschichte) in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben (sprich, die Privaten lehnen die Anträge ab). Allerdings habe ich mir natürlich eine private Rentenversicherung beschafft und werde, vorerst, ab 1.12. aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden.
Nun stellt sich für mich schon seit einiger Zeit die Frage der Künstlersozialkasse (wobei von der Seite der KSK noch Zweifel bestehen ob ich zu den Versicherten zähle).
Meine Frage ist eigentlich, ob es wirklich ZWINGED notwendig wird (unter Berücksichtung meines Falles (siehe oben)) das ich wieder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werde wenn ich in die Künstlersozialkasse kommen sollte.
Hauptsächlich geht es mir natürlich darum, ganz klar, zu sparen.
Falls ich in die KSK kommen sollte und ich so einen Zuschuss zu meiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen würde wäre das natürlich eine grosse Ersparnis, allerdings wäre die Ersparnis, eher sogar eine Erhöhung, wenn ich damit auch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung müsste.
Ich habe von Journalisten-Freunden gehört, die sich Selbstständig gemacht haben und in der KSK sind, allerdings via Ich-AG, das diese teilweise nur 40Euro Krankenversicherung pro Monat zahlen?!
Wenn ich richtig gerechnet habe, wäre das doch aber eigentlich VIEL VIEL mehr. Ich würde ab Dezember bei der Techniker Krankenkasse, bei einer Mindestbemessungsgrenze von 1785 Euro und einem Beitragssatz von 13,7%, 244,54 Euro zahlen und wenn ich das richtig weiss würde die KSK davon 50% tragen. Also würden für mich 122,27 Euro als Eigenanteil, monatlich, übrigbleiben oder? Wie kommen denn da meine Freunde auf nur 40 Euro?
Wie hoch wäre denn der Beitragssatz für mich bei der gesetzlichen Rentenversicherung wenn Ich: 1500 Euro Brutto pro Monat verdiene, schon 3 Jahre als Arbeitnehmer eingezahlt habe?
Ich habe auch gehört das es einen Regelbeitragssatz gibt der 389 Euro (für OST) beträgt. Davon trägt die KSK doch dann auch nur 50% oder? Also sprich 194,50 Euro.
Wenn ich also alles richtig berechnet habe ergibt sich für mich mit KSK und gesetzlicher Rentenpflichtversicherung (wenn dies wirklich Pflicht ist?) eine monatliche Ausgabe von 316,77 Euro, was für mich dann keine Ersparnis mehr wäre als wenn ich die Krankenkasse selbst voll zahlen würde und dazu meine private Rentenversicherung.
Also nochmal, ich verstehe halt nicht wie meine Freunde bei der Krankenkasse nur 40 Euro zahlen und auch bei der Rente so günstig wegkommen, die KSK trägt doch nur 50% von beiden?!?!?
Helft mir bitte schnell, muss ganz schnell eine Entscheidung fällen.
Viele Grüsse,
Lorenz