Rentenversicherung und Künstlersozialkasse

Hallo,

ich bin ab 1.12.2003 Selbstständiger Einzelunternehmer mit einem kleinen Tonstudio. Ich werde vom Arbeitsamt mit Überbrückungsgeld gefördert und bin KEINE ICH-AG (weil hier sonst eine Sonderregelung zum tragen kommen würde). Mein Bruttoeinkommen wird ca. 1500 Euro pro Monat betragen.

Ich muss (wegen meiner Krankengeschichte) in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben (sprich, die Privaten lehnen die Anträge ab). Allerdings habe ich mir natürlich eine private Rentenversicherung beschafft und werde, vorerst, ab 1.12. aus der gesetzlichen Rentenversicherung ausscheiden.

Nun stellt sich für mich schon seit einiger Zeit die Frage der Künstlersozialkasse (wobei von der Seite der KSK noch Zweifel bestehen ob ich zu den Versicherten zähle).

Meine Frage ist eigentlich, ob es wirklich ZWINGED notwendig wird (unter Berücksichtung meines Falles (siehe oben)) das ich wieder in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert werde wenn ich in die Künstlersozialkasse kommen sollte.

Hauptsächlich geht es mir natürlich darum, ganz klar, zu sparen.

Falls ich in die KSK kommen sollte und ich so einen Zuschuss zu meiner gesetzlichen Krankenkasse bekommen würde wäre das natürlich eine grosse Ersparnis, allerdings wäre die Ersparnis, eher sogar eine Erhöhung, wenn ich damit auch wieder in die gesetzliche Rentenversicherung müsste.

Ich habe von Journalisten-Freunden gehört, die sich Selbstständig gemacht haben und in der KSK sind, allerdings via Ich-AG, das diese teilweise nur 40Euro Krankenversicherung pro Monat zahlen?!
Wenn ich richtig gerechnet habe, wäre das doch aber eigentlich VIEL VIEL mehr. Ich würde ab Dezember bei der Techniker Krankenkasse, bei einer Mindestbemessungsgrenze von 1785 Euro und einem Beitragssatz von 13,7%, 244,54 Euro zahlen und wenn ich das richtig weiss würde die KSK davon 50% tragen. Also würden für mich 122,27 Euro als Eigenanteil, monatlich, übrigbleiben oder? Wie kommen denn da meine Freunde auf nur 40 Euro?

Wie hoch wäre denn der Beitragssatz für mich bei der gesetzlichen Rentenversicherung wenn Ich: 1500 Euro Brutto pro Monat verdiene, schon 3 Jahre als Arbeitnehmer eingezahlt habe?
Ich habe auch gehört das es einen Regelbeitragssatz gibt der 389 Euro (für OST) beträgt. Davon trägt die KSK doch dann auch nur 50% oder? Also sprich 194,50 Euro.

Wenn ich also alles richtig berechnet habe ergibt sich für mich mit KSK und gesetzlicher Rentenpflichtversicherung (wenn dies wirklich Pflicht ist?) eine monatliche Ausgabe von 316,77 Euro, was für mich dann keine Ersparnis mehr wäre als wenn ich die Krankenkasse selbst voll zahlen würde und dazu meine private Rentenversicherung.

Also nochmal, ich verstehe halt nicht wie meine Freunde bei der Krankenkasse nur 40 Euro zahlen und auch bei der Rente so günstig wegkommen, die KSK trägt doch nur 50% von beiden?!?!?

Helft mir bitte schnell, muss ganz schnell eine Entscheidung fällen.

Viele Grüsse,
Lorenz

Hallo,
Du findest hier http://www.bmgs.bund.de/deu/gra/publikationen/p_3.cfm eine Broschüre zur KSK zum Download, die vielleicht viele Deiner Fragen beantwortet. A
n der Pflichtversicherung zur Rente wirst Du glaube ich nicht vorbeikommen. Ich kenne auch Leute, die mit einer ganzen Familie für 70 Euro in der KSK versichert sind. Das Interessante an der KSK ist ja, dass sich die Beiträge nicht nach Deinem tatsächlichen, sondern nach Deinem geschätzen Einkommen richten!

Bei Fragen zur KSK hilft auch mediafon weiter. www.mediafon.net

Gruß
Ayla

der KSK.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke für die Hinweise, nur hab ich gestern Abend auch schon alles durchstöbert und mir ist nichts so recht klar gewurden. Gilt denn nicht trotzalledem auch die Mindestbeitragsbemessungsgrenze der Krankenkasse, also sprich 1785 Euro auch wenn ich in der KSK bin, oder dürfen die dann unter diese grenze gehen und meinen beitrag aus z.b. 1300 Euro rausziehen?

Grüsse

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ich glaube ich verstehe langsam, das bedeutet also wenn ich jetzt meine 15000Euro im Jahr gewinn habe, dann wird direkt daraus 13,7% / 2 an die Krankenkasse abgeführt und 19,1% / 2 an die Rente? Weil wenn ich selber direkt bei der gesetzlichen Krankenkasse bleibe muss ich jeden monat eh immer 13,7% auf mindestens 1785 Euro zahlen, auch wenn ich die nicht verdiene. Ist das bei der KSK also wirklich so das es da keine Mindestgrenzen gibt? (ausser die 3900Euro/Jahr)

Grüsse

Muss ich bei der Angabe meines Jahresgewinns für die KSK auch Überbrückungsgeld und Fördergeld vom ESF mit einbeziehen? Eigentlich doch nicht oder?

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Muss ich bei der Angabe meines Jahresgewinns für die KSK auch
Überbrückungsgeld und Fördergeld vom ESF mit einbeziehen?
Eigentlich doch nicht oder?

der erhalt von überbrückungsgeld unterliegt seit dem 01.01.2003 nicht mehr der progression.

gruss, markus