Hallo zusammen,
mit einem Teil meiner Fragen wurde ich vom Steuer-Brett zu euch verwiesen.
Student S -unverheiratet, keine Kinder- hat seit langer Zeit einen Job, der bei 8 Stunden in der Woche mit 300 Euro monatlich vergütet wird. Dies wurde ihm im Rahmen eines Minijobs auch ohne Abzüge ausgezahlt.
Student S möchte nun einen zweiten Job annehmen, der bei 10 Stunden wöchentlich mit 400 Euro (vielleicht auch manchmal etwas mehr)
vergütet wird.
Stand der Dinge ist nun der:
Der neuere Job soll als Hauptberuf gelten, der ursprüngliche
Minijob bleiben.
Nachfolgend geht es dann nur noch um den Hauptjob, beim ersten Minijob bleibt dann ja alles beim alten.
Da Student S weniger als 20 Stunden in der Woche arbeitet (sowohl während des Semesters als auch in den Semesterferien) entfallen Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung auch beim Hauptberuf?
Greift in diesem Fall trotzdem die vergünstigte Hauptberuf-Minijob-Konstellation?
Kann sich der Student im Hauptberuf gesetzlich krankenversichern? Da Student S eine vergleichsweise teure private Krankenversicherung hat, würde sich dies inklusive der Beiträge für eine Anwartschaftsversicherung für ihn lohnen.
Es gäbe auch noch die Möglichkeit, darüber hinaus in einem zusätzlichen Job gerade einmal 2-3 Stunden in der Woche zu arbeiten.
Wie würde sich das dann auswirken?
Vielen Dank für Eure Antworten !
thb