Rentenversicherung und Minijob

Hallo,
nehmen wir einmal folgendes an:

Arbeitnehmer, 57 Jahre, seit vielen Jahren teilzeitbeschäftigt, zuletzt mit € 1.600,00 brutto.

Arbeitet seit seinem 14. Lebensjahr - ohne irgendwelche Ausfallzeiten.

Beabsichtigt mit 63 Jahren in Rente zu gehen (Abschlag wird akzeptiert).

Im letzten Rentenbescheid ist zu lesen: „Sollten bis zur Regelaltersrente im bisherigen Umfang weiter Beiträge gezahlt werden, ergäbe sich eine Rente von € 829,00“

Nun muss dieser Arbeitnehmer seine Arbeitszeit im Betrieb reduzieren und dann nur noch € 1.200,00 brutto monatlich verdienen.

Glücklicherweise hat er einen Minijob gefunden, der die fehlenden € 400,00 genau ausgleicht.

Wird sich diese Reduzierung von € 1.600,00 auf € 1.200,00 bemerkenswert auf seine Altersrente auswirken?

Kann er diese Lücke, die durch die Reduzierung des Gehalts im „Hauptjob“ entsteht irgendwie ausgleichen?

Wenn ja, wie?

Danke

Ja, es wird sich auswirken, ob bemerkenswert, ist Ansichtssache.

Er kann aber gegensteuern: bei der Aufnahme des Minijobs kann er der Befreiung von der RV-Pflicht widersprechen und Beiträge zahlen. Damit sollte das exakt ausgeglichen werden.

Gruss

Barmer

Muss er dann nur die RV zahlen oder die anderen Sozialabgaben auch?
Muss sich der Arbeitgeber an diesen Abgaben ebenfalls beteiligen?

Muss er dann nur die RV zahlen oder die anderen Sozialabgaben
auch?
Muss sich der Arbeitgeber an diesen Abgaben ebenfalls
beteiligen?

Hallo,
die Befreiung gilt nur für die RV.
Der Arbeitgeber trägt die Pauschalbeiträge.
Der Arbeitnehmer zahlt dann die Differenz zwischen dem Pauschalbeitrag und dem normalen RV-Beitragssatz.

Gruß von TrixiMaus

nur die Rentenversicherung. Der Arbeitgeber zahlt sowieso.

steht alles hier:

[http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_43D60D4B…](http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/sid_43D60D4B9A1F56C7EF7B44FB0C71607C/nsc_true/DE/sozialversicherung a z/node.html?__nnn=true)

Gruss

Barmer

Hallo,
zunächst vielen Dank für die schnellen Antworten.
Es ergeben sich jetzt aber noch Zusatzfragen.

Wenn der Arbeitnehmer also die Aufstockung in Anspruch nimmt, hat er bei € 400,00 einen eigenen Anteil von € 20,00 zu leisten.

  1. Kann er diese Rentenversicherungsbeiträge steuerlich in seiner Einkommenssteuererklärung geltend machen, obwohl er ja den €-400,00-Job nicht angeben muss.

  2. Kann man in etwa sagen, wieviel Euro diese Aufstockung bei der späteren Rentenzahlung dann tatsächlich ausmacht. (Wie gesagt, der Arbeitnehmer wird mit 63 oder 65 Jahren in Rente gehen. Bei 63 akzeptiert er die Rentenkürzung. Spätestens mit 65 Jahren kann er in Rente gehen, da sämtliche Wartezeiten dann erfüllt sein werden.)

Vielen Dank schon jetzt für weitere Antworten.

zu 1.) ja !

zu 2.) im Internet sollten sich Rentenrechner finden lassen, mit denen man das rauskriegt. Generell gilt für die gesetzliche Rente, dass sich Einzahlungen kurz vorm Rentenalter eher lohnen ( bei der privaten wäre es umgekehrt).

Gruss

Barmer