Hallo,
ein Kumpel von mir hat schon vor einiger Zeit eine Ich-AG gegeründet und zahlt daher in die gesetzl. Rente ein. Da er bisher nur einen Auftraggeber hat, habe ich gemeint, er wäre scheinselbständig. Er meinte aber, dass eine Ich-AG grundsätzlich nicht scheinselbständig sein könnte, da er in die gesetzl. Rente einzahlt. Das ging ja auch aus einem Posting weiter unten hervor. Wo wir uns jetzt nicht sicher sind: Was ist, wenn die Förderung nach drei Jahren ausläuft? Gilt er dann plötzlich als scheinselbständig? Macht es dann einen Unterschied, ob er weiter in die gesetzliche Rente einzahlt (sprich: Ist jemand, der in die GRV einzahlt, in jedem Falle nicht scheinselbständig? Klingt irgendwie unlogisch…) Habt ihr da vielleicht einen Link dazu?
Grüßle
HariBoo