Rentenversicherung und Scheinselbständigkeit

Hallo,

ein Kumpel von mir hat schon vor einiger Zeit eine Ich-AG gegeründet und zahlt daher in die gesetzl. Rente ein. Da er bisher nur einen Auftraggeber hat, habe ich gemeint, er wäre scheinselbständig. Er meinte aber, dass eine Ich-AG grundsätzlich nicht scheinselbständig sein könnte, da er in die gesetzl. Rente einzahlt. Das ging ja auch aus einem Posting weiter unten hervor. Wo wir uns jetzt nicht sicher sind: Was ist, wenn die Förderung nach drei Jahren ausläuft? Gilt er dann plötzlich als scheinselbständig? Macht es dann einen Unterschied, ob er weiter in die gesetzliche Rente einzahlt (sprich: Ist jemand, der in die GRV einzahlt, in jedem Falle nicht scheinselbständig? Klingt irgendwie unlogisch…) Habt ihr da vielleicht einen Link dazu?

Grüßle

HariBoo

http://www.infoquelle.de/Wirtschaft/Steuern/scheinse…

Hier sind alle Antworten! Zu dem besonderen Fall der Ich-AG würde ich noch einmal nen Steuerberater oder den Berater vom Arbeitsamt befragen. Nach meiner Auffassung soll die Ich-AG ja eine Selbständigkeit fördern, das heißt für mich, dass am Ende der drei Jahre Dein Freund auch mehr als einen Kunden haben sollte!!! Ist das nicht der Fall, dann fällt er mit ziemlciher Sicherheit unter die Scheinselbständigen.