Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin seit dem 4.2 berufsunfähig in meinem Job als Altenpfleger.
Nun hatte ich ein GEspräch mit dem Rentenberater, dieser möchte mich in eine Qualifizierungsmaßnahme zum Autoteileverkäufer stecken.
Ich sagte daraufhin, das ich dies nicht möchte, da ich einen erlernten Beruf habe, und ich eine Qualifizierung mit einem Anlernen gleich stelle.
Daraufhin entgegnete dieser, das, wenn ich erst mal 2 Jahre in diesem Beruf arbeite, niemand mehr nach fragt, ob ich diesen BEruf erlernt habe.
Ich möchte dieses nicht, ich habe mal vor 20 Jahren eine Lehre zum KFZ-Mechaniker anbgefangen, dies aber nicht abgeschlossen.
Ich bin nun 36 Jahre alt, und möchte natürlich nicht irgendwo als Hilfskraft in irgendeinem Lager versauern.
Das Arbeitsamt meinte, ich solle wiederspruch einlegen, da dieser Berufszweig nicht gesucht wird, die das ebenso sehen mit der ungenügenden Ausbildung.
Wie formuliere ich so etwas?
Ich soll laut Arbeitsamt mit reinbringen, das Laut Paragraph 4 (war das glaub ich), ich nach einer Maßnahme ohne andere Ämter mein Lebensuntewrhalt bestreiten könne nsollte, dieses aber aufgrund des geringen Verdienstes als angelernte Kraft nicht möglich ist.
Ebenso wieß Sie mich auf Paragraph 9 hin, das ich selbst mitbestimmen kann, was ich amchen möchte.
Ich habe dem Rentenberater hgesagt, das ich gerne eine Fortbildung in meinem Beruf haben möchte, damit meine BErufserfahrung nun nicht ganz vergebens ist.
Dieses lehnte er ab, sagte, ich müsse ja auch Ahnung von Autos haben.
Wie formuliere ich so einen Einspruch?