zwischen den USA und Deutschland existiert ein Sozialversicherungsabkommen. Das heißt für dich, dass die deutschen und amerikanischen Rentenbeiträge später einmal zusammengerechnet werden um bestimmte Wartezeiten zu erfüllen.
Beispiel:
10 Jahre in Deutschland gearbeitet
30 Jahre in den USA gearbeitet
Lösung:
In den USA berücksichtigt der Sozialversicherungsträger die 10 deutschen Jahre und hat somit insgesamt 40 Jahre zur Anspruchsprüfung. Der deutsche Träger berücksichtigt die 30 Jahre in den USA und hat somit ebenfalls 40 Jahre an Versicherungszeiten. Man erhält dann jedoch KEINE Gesamtrente, sondern jedes Land bezahlt eine EIGENE Rente nach den jeweiligen Rechtsvorschriften.
Wenn du weitere Fragen hast, kannst du dich entweder an die BfA in Berlin oder an die LVA Freie und Hansestadt Hamburg wenden (je nachdem wo du vor deinem Verzug in die USA versichert warst).