Nach 3,25 Jahren möchte ich die Firma verlassen. Kann ich die firmenspezifische Rente mit in die neue Firma übernehmen? Laut der jetzigen Firma besteht wohl frühsten nach 5 Jahren der Anspruch auf Übernahme. Aber ich glaube mal gehört zu haben, das man trotzdem die Möglichkeit hat, diese zu übernehmen. Gibt es da evtl. irgendwie rechtlichen Anspruch darauf?
Hallo,
leider ist die „Unverfallbarkeit dem Grunde nach“ noch nicht eingetreten.
Für Zusagen ab dem 1.Jan. 2001 gilt folgende Regel: Du musst das 30. Lebensjahr vollendet haben und die Versorgungszusage muss MINDESTENS 5 Jahre bestanden haben. Leider hast Du damit keinen Versorgungsanspruch!
Gruß Cooler
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Natürlich lieber Dirk. Aber die ganze Fragestellung lässt
keinen anderen Schluss zu!
Wer eine firmenspezifische Rentenversicherung (möglicherweise bAV) beschreibt, könnte theoretisch auch noch andere Sachen durcheinander bringen.
Wenn ein Ratgeber von ihm nun eine arbeitgeberfinanzierte PK o.ä. sein Eigen nennt, kann er dem Fragesteller mit seinem bisschen Wissen schon Angst machen. Wissen wir, ob es tatsächlich Arbeitgeberfinanzierung ist? Könnte auch ne Entgeltumwandlung oder sogar ne KLV als vermögenswirksame Leistungen sein.
Theoretisch …
Allerdings deutet der Hinweis der Firma auf die „5 Jahre“ eindeutig auf eine Ag-finanzierte Zusage hin (der Fragesteller lässt ja hierüber auch keinen Zweifel aufkommen - er schreibt nur von einem „evtln. Schlupfloch“).
Es ist aber relativ einfach - der Fragesteller muss ein Exemplar der entspr. Vereinbarung bekommen haben, da steht es drin!
Anm.: Ich halte Deine letztgenannte Möglichkeit (KLV, verm.Leist.)in diesem Zusammenhang für völlig ausgeschlossen.
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Sorry aber das könnt ihr aufgrund den vorliegenden Fakten gar nicht beurteilen!
Auch bei einer arbeitgeberfinanzierten bAv kann der Chief auf die 5 Jahresfrist verzichten. Mehrmals wurde bei dem zu diesem Zeitpunkt drohenden Wegfall der Sozialversicherungsfreiheit eine AG-finanzierte bav durchgeführt, in diesem Fall hat der Chef selbstverständlich auf die 5Jahresfrist verzichtet.
Es zählt was die Parteien bei Abschluss unterschrieben haben und nichts anderes.
Und diese Schriftstücke muss sich ein Fachmann anschauen um die Frage zu beurteilen.
Mit der bav bewegt man sich eh schon auf dünnem Eis als Vermittler, viel schlimmer ist es in einem Forum!!
Klar kann des Unternehmen auf die Frist verzichten.
Aus der Frage geht aber m.E. eindeutig hervor, dass das Unternehmen dies nicht will. Immerhin weist es auf die Verfallbarkeit hin und der Fragenden fragt nur, ob dies korrket ist!
Also ihr nehmt immer das was die Kunden sagen als Faktum an und danach wird die Beratung ausgerichtet??
Sorry die Diagnose stellt immer noch der Arzt, in diesem Fall der qualifizierte Berater nach Einsicht in die Unterlagen.
Egal was die Personaler der neuen oder alten Firma sagen, es zählt das was schriftlich vereinbart wurde, und wenn nicht gerade ein bav-Spezialist die 5-Jahresfrist ins Spiel gebracht hat dann hab ich erstmal Zweifel.
Wahrscheinlich habt ihr ja Recht, aber nicht zwingend, da lohnt ein genauer Blick weil es um viel Geld geht.
Deswegen: Urteil möglich erst nach Einsicht in die Unterlagen durch Fachmann.
Hallo Huse, vielen Dank für deinen Hinweis. Das war mir völlig unbekannt! Aber Spass beiseite - ich habe einfach den Eröffnungsartikel des Fragestellers GENAU durchgelesen und daraufhin geantwortet.
Sofern keine weiteren Gesichtspunkte hinzukommen, lässt das keine weitere Interpretation zu!
Gruß
Cooler
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Also ihr nehmt immer das was die Kunden sagen als Faktum an
und danach wird die Beratung ausgerichtet??
Sorry die Diagnose stellt immer noch der Arzt, in diesem Fall
der qualifizierte Berater nach Einsicht in die Unterlagen.
Egal was die Personaler der neuen oder alten Firma sagen, es
zählt das was schriftlich vereinbart wurde, und wenn nicht
gerade ein bav-Spezialist die 5-Jahresfrist ins Spiel gebracht
hat dann hab ich erstmal Zweifel.
Ich bin bAV-Spezialist, wenn auch aus der Ferne.
Deshalb habe ich auch noch erwähnt, dass der Fragesteller in seine Vereinbarung schauen kann/soll.
Wahrscheinlich habt ihr ja Recht, aber nicht zwingend, da
lohnt ein genauer Blick weil es um viel Geld geht.
Der Fragesteller hat ja immer noch die Möglichkeit uns zu schreiben, wenn noch etwas unklar ist.
Für mich stellt es sich so dar, dass dem Fragesteller die Sache (5Jahre) eigentlich bewußt ist, er aber hofft/meint über ein Schlupfloch rauszukommen. (z.B. gab es früher auch dann die Unverfallbarkeit dem Grunde nach, wenn jemand 35 J. alt, 12 Jahre im Betrieb war und die Versorgungszusage NUR 3 Jahre lief).
Gut, ein Schlupfloch wäre, wenn er ausgesprochen nett mit seinem Chef redet und der ihm dann die bAV (Direktvers.?) freiwillig mitgibt.
Deswegen: Urteil möglich erst nach Einsicht in die Unterlagen
durch Fachmann.
Ja, aber hier im Forum müssen wir fast alles „dem Anschein nach“ abwickeln - mehr geht nicht!
Mir ging es einfach nochmal darum zu verdeutlichen, dass die wenigsten Branchenfremde wirklich wissen was bei der bav passiert und welche Konsequenzen aus den Vertragsverhältnissen erwachsen, deswegen leg ich immer jedes Wort auf die Goldwaage in dem Bereich. Das artet vielleicht manchmal aus aber…naja.
Mit einem leichten Augenzwinkern stelle ich fest, dass ich ja noch nie einen so versöhnlichen Kommentar von dir gehört hab.
Ok ich bemühe ich ebenso und hoffe wir konnten dem Fragesteller weiter helfen.