Rentenversicherung während der Auszeit

Liebe Experten,

da ich demnächst für einige Monate (3-6) nach Serbien gehen werde um unter Anderem meine Großmutter dort zu pflegen, bleibt mir doch noch eine Frage ungeklärt.

Meine Arbeitsstelle habe ich zum nächsten Monat gekündigt. Meine Ersparnisse sollen mich in den nächsten Monaten tragen. Über das weitere Prozedere bzgl. meiner Krankenversicherung bin ich im Klaren, aber die Rentenversicherung…

Wenn ich bezüglich dieser „Lücke“ etwas weniger im Rentenalter ausgezahlt bekomme, dann kann ich damit gut leben. Wenn ich mein Rentengeld entsprechend den Monaten, die ich NICHT eingezahlt habe, erst später gezahlt bekomme, dann ist das auch in Ordnung.

ABER, ich habe etwas davon gelesen, dass ich, ohne weitere Beitragsleistung, die Anwartschaft auf eine Rente bei Erwerbsminderung verliere.

Außerdem konnte mir bislang niemand richtig beantworten, ob es hierbei zum Beispiel Probleme beim neuen Arbeitgeber geben könnte. Da hörte ich die Antwort: „Das hängt vom Arbeitgeber ab…“

Liebe Damen und Herren, ich weiß einfach nicht was damit gemeint ist und warum es dort Schwierigkeiten geben könnte.

Wäre es also sinnvoll doch weiter Beiträge zu zahlen? Könnten sonst massive Probleme aufkommen? Selbstverständlich würde ich gerne soviel Geld wie möglich sparen in diesem Zeitraum, aber bevor mich danach das große Chaos erwartet…

Hier noch einige Informationen zu mir:

Geburtsjahr: 1980
2001-2004: Ausbildung
Januar 2004- April 2011: Festeinstellung

Ich bitte sehr um Ihre Einschätzung!

Beste Grüße

Piroska

Hallo !

Im Internet: www.arbeitsratgeber.com/erwerbsminderungsrente-0280…

Um EU-Rente zu erhalten muss man 5 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben. (60 Monate) Das ist Grundvoraussetzung.

Zusätzlich müssen in den letzten 5 Jahren vor Antragstellung 36 Monate Pflichtbeiträge bezahlt worden sein.
Da Du durchgehend gearbeitet hast, also 5 Jahre am Stück, würdest Du die Rente in 24 Monaten nach der Kündigung verlieren.
Das kannst Du auch durch freiwillige Beiträge nicht verhindern.
Wenn man einen Angehörigen pflegt, werden diese Zeiten wie Pflichtzeiten zur Rentenzeit dazugerechnet.
Ob das auch bei Pflege außerhalb Deutschland zählt weiß ich nicht. Ich würde einfach mal bei der Deutschen Rentenversicherung anrufen! Dort werden alle Fragen beantwortet.

Wenn Du nun 3 - 6 Monate nicht in die Rente einzahlst brauchst die nicht später in Rente gehen.
Die Rente würde bei einem Durchschnittsverdiener dann später ca. 0,0833 Punkte pro Monat weniger sein.
Pro Punkt gibst derzeit 27,20€ Rente.
Also pro Monat 2,2666…€
Der Durchschnittsverdienst liegt in 2010 bei 32.003,-€ Jahreseinkommen (vorläufig).

Alle Ausführungen beruhen auf meinem jetzigen Wissensstand. Für falsche Aussagen kann und darf ich keine Haftung übernehmen.

Viele Grüße

Franjo

Hallo Piroska,
bei einer Auszeit von nur 3-6 MOnaten haben Sie bzgl. der Anwartschaft auf eine Erwerbsminderungsrente noch kein Problem, dies wäre erst der Fall, wenn die Lücke so lange wäre, daß sie in den letzten 5 Jahren nicht mehr 36 Monate an Pflichtbeiträgen zusammenbekommen- also ab zwei Jahren Auszeit.
Geschickter wäre es versicherungstechnisch, wenn Sie die Oma hier in Deutschland pflegen würden, dann könnten Sie Pflegegeld für die Oma beantragen und bei einem wöchentlichen Pflegeaufwand von über 14 Stunden darüberhinaus allein aufgrund der Pflegeleistung Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung bekommen.
Ich verstehe aber, daß die Oma in der gewohnten Umgebung bleiben möchte.
man könnte die Zeit auch mit freiwilligen Beiträgen ( monatlich mindestens 79,60 Eur) überbrücken, ist aber m.E. nicht erforderlich.
Sie können neben der Pflege, falls noch Luft ist zeitlich, auch noch eine Teilzeitbeschäftigung in Serbien annehmen, im Rentenfall werden diese Zeiten auch für die deutsche Rente berücksichtigt bezgl. der Wartezeit auf irgendwelche Renten (= Mindestversicherungszeit.)hier mehr darüber: http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/cae/s….
ich finde es toll und bewundernswert, wenn Sie bereit zu diesem Dienst an Ihrer Oma sind- die Zeit wird Sie zwar nicht beruflich, aber von der ERfahrung fürs Leben weiter bringen!

Herzliche Grüße von Marot
ansonsten schreib ich zwischen Deine Zeilen

Liebe Experten,

da ich demnächst für einige Monate (3-6) nach Serbien gehen
werde um unter Anderem meine Großmutter dort zu pflegen,
bleibt mir doch noch eine Frage ungeklärt.

Meine Arbeitsstelle habe ich zum nächsten Monat gekündigt.
Meine Ersparnisse sollen mich in den nächsten Monaten tragen.
Über das weitere Prozedere bzgl. meiner Krankenversicherung
bin ich im Klaren, aber die Rentenversicherung…

Wenn ich bezüglich dieser „Lücke“ etwas weniger im Rentenalter
ausgezahlt bekomme, dann kann ich damit gut leben.

so ist es- wenige Monate ergeben auch wenig nachteil.

mein Rentengeld entsprechend den Monaten, die ich NICHT
eingezahlt habe, erst später gezahlt bekomme, dann ist das
auch in Ordnung.

ist nicht der Fall, keine Angst.

ABER, ich habe etwas davon gelesen, dass ich, ohne weitere
Beitragsleistung, die Anwartschaft auf eine Rente bei
Erwerbsminderung verliere.

Außerdem konnte mir bislang niemand richtig beantworten, ob es
hierbei zum Beispiel Probleme beim neuen Arbeitgeber geben
könnte. Da hörte ich die Antwort: „Das hängt vom Arbeitgeber
ab…“

da seh ich auch kein Problem: eine Auszeit aus diesem Grund ist doch etwas ehrenwertes: sogar Minister haben sich zur Pflege von Angehörigen schon eine Auszeit genommen!!! ein Arbeitgeber, der dies nicht würdigt, hätte meine Arbeitsleistung nicht verdient, er wird sich in anderen Bereichen auch als unmenschlich erweisen!

Liebe Damen und Herren, ich weiß einfach nicht was damit
gemeint ist und warum es dort Schwierigkeiten geben könnte.

Wäre es also sinnvoll doch weiter Beiträge zu zahlen? Könnten
sonst massive Probleme aufkommen? Selbstverständlich würde ich
gerne soviel Geld wie möglich sparen in diesem Zeitraum, aber
bevor mich danach das große Chaos erwartet…

Hier noch einige Informationen zu mir:

Geburtsjahr: 1980
2001-2004: Ausbildung
Januar 2004- April 2011: Festeinstellung

Ich bitte sehr um Ihre Einschätzung!

Beste Grüße

Piroska

Hallo Piroska,

Zu der Arbeitsstelle kann ich nichts sagen. Vermutlich wird das auch sehr von der jeweiligen Situation abhängen.

Richtig ist, daß Du den Anspruch auf Erwerbsminderung verlieren kannst, wenn Du keine Beiträge mehr einzahlst. Ich würde Dir aber raten, die Situation mit einem ehrenamtlichen Versichertenberater vor Ort zu besprechen. Du kannst auf der Internet-Seite

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/Share…

herausfinden, wer bei Dir in der Nähe so ein Ehrenamt hat. Die Beratung kostet nichts. Von der Ferne kann man solche komplizierten Dinge nicht raten.

Herzliche Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448


Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, Marot.
Ihre Antwort hat mir sehr geholfen und sind sehr aufmunternd.

Viele Grüße, ich wünsche Ihnen einen schönen Tag!

Piroska

Hallo Herr Maurer,

besten Dank für Ihren Himweis!

Viele Grüße

Piroska

Besten Dank für die Informationen!

Viele Grüße

Piroska

Guten Tag,

die Anwartschaft für die Erwerbminderungsrente der gesetzlichen RV betragt: 5 Jahre. Dabei müssen vor Versicherungsfall die letzten 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen belegt sein. Wenn Sie nun ins Ausland gehen und keine Beiträge (Pflichtbeiträge) in die RV einzahlen, verlieren Sie diesen Anspruch. Wenn Sie zurückkommen, haben Sie nach 3 Jahren wieder einen Anspruch.
Probleme mit dem Arbeitgeber kann es KEINE geben, da er keinen Vor- oder Nachteil hat, wenn Sie einen Zeitraum keine Beiträge in die RV eingezahlt haben.

Grüße
Esser