ich bin Studentin und arbeite zweimal im Jahr (in den Semesterferien) Vollzeit (37,5 Std/Woche) als Werkstudentin in einem Unternehmen.
Ich verdiene 1800 Brutto im Monat.
Im Frühjahr habe ich 5 Wochen gearbeitet und jetzt arbeite ich 6 Wochen.
Auf meiner jetzigen Gehaltsabrechnung wird von meinem Gehalt die Rentenversicherung abgezogen.
Ich habe nachgelesen, dass man als Werkstudent nur 2 Monate lang, in der Rentenversicherung beitragsfrei ist.
Müsste es allerdings nicht so sein, dass dann von den 6 Wochen die ich arbeite nur 3 Wochen beitragspflichtig in der Rentenversicherung sind, weil ich ja eigentlich 8 Wochen beitragsfrei arbeiten darf?
Kann mir da jemand helfen?
Vielen Dank im Vorraus!
ich bin Studentin und arbeite zweimal im Jahr (in den
Semesterferien) Vollzeit (37,5 Std/Woche) als Werkstudentin in
einem Unternehmen.
Ich verdiene 1800 Brutto im Monat.
Im Frühjahr habe ich 5 Wochen gearbeitet und jetzt arbeite ich
6 Wochen.
Vor einigen Jahren habe ich zweieinhalb Monate in den Ferien gearbeitet. Wir haben den Arbeitsvertrag zunächst auf zwei Monate gemacht und dann am Ende noch um zwei Wochen verlängert. Soweit ich mich erinnere, war der Grund: Sozialversicherungspflicht tritt ab dem Zeitpunkt ein, an dem FESTSTEHT, dass man im Kalenderjahr mehr als 2 Monate arbeiten wird. Das war bei dir mit dem Abschluss des zweiten Vertrags über 6 Wochen.
Müsste es allerdings nicht so sein, dass dann von den 6 Wochen
die ich arbeite nur 3 Wochen beitragspflichtig in der
Rentenversicherung sind, weil ich ja eigentlich 8 Wochen
beitragsfrei arbeiten darf?
Hallo,
nein, das müsste nicht so sein, da bereits ab Beginn der zweiten Beschäftigung feststeht, dass die 2-Monatsgrenze überschritten wird.