Rentenversicherung - wichtige Frage dazu - und es eilt ;-)

Hallo,

jmd. macht gerade ein FSJ bis mitte August und hat jetzt eine Verlängerung beantragt und dazwischen sind genau 14 Tage, den diese (der neue Vertrag) fängt erst am 1. Sept. wieder an.

Frage: in diesen 14 Tagen ist man ja eigentlich nicht „angestellt“ - muß man sich da bei der ARGE melden - wg. der Rente damit der Verlauf lückenlos ist - oder was meint ihr?

Danke für eine Antwort

Hallo snooze97.
In der Rentenversicherung wird monatsweise gerechnet. Eine Lücke von 14 Tagen ist schadlos.
Viele Grüße
Stefan

Hallo,

In der Rentenversicherung wird monatsweise gerechnet. Eine
Lücke von 14 Tagen ist schadlos.

Das ist grundsätzlich ja richtig. Aber welche rentenrechtliche Zeit ist denn das FSJ?

Gruß von TrixiMaus

Re^3: Rentenversicherung - wichtige Frage dazu - und es eilt :wink:
Hallo,

Aber welche rentenrechtliche
Zeit ist denn das FSJ?

http://www.bundes-freiwilligendienst.de/news/bundesf…

„Dadurch wird erreicht, dass Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst oder im FSJ bzw. FÖJ trotz des geringen Entgelts, also des Taschengeldes und der freien Unterkunft und Verpflegung, nicht als geringfügig beschäftigt gelten, sondern in der Rentenversicherung pflichtversichert sind.“

Viele Grüße
Christa