Rentenversicherung zusätzlich zu Riester-Vers.?

Guten Tag,

habe vor 15 Jahren, also vor Riester und Co., eine private Rentenversicherung abgeschlossen.
Vor einigen Jahren habe ich zusätzlich einen Riester-Vertrag abgeschlossen.

Lohnt es sich den alten Rentenversicherungsvertrag aufzulösen, in den Riester-Topf zu übernehmen (falls möglich) oder weiter einzuzahlen?

Vielen Dank.

Sparer.

Hallo,

zuerst mal kann man so einfach darauf keine Antwort geben, da ich Ihre Analyse der Einkünfte und der Versorgungslücke nicht kenne. Sollte eine Versorgungslücke bestehen, so ist zu berechnen, wie hoch diese ist und ob diese schon mit der bestehenden Rentenversicherung abgedeckt werden kann. Weiterhin muß man sagen, dass es immer unvorteilhaft ist eine alte bestehende Renten/Lebensversicherung zu kündigen. Wenn, dann höchstens beitragsfrei stellen oder an einen der Anbieter am Markt, die Police verkaufen.
Riester deckt nur die Verschlechterungen in der gesetzlichen Rentenversicherung ab, die die Menschen dort in den vergangenen 50 Jahren hinnehmen mußten, ohne dass sie irgendwas bemerkten, da sie ja noch kein Rentenempfänger sind. Insofern ist Riester immer sinnvoll, da man dort neben einigen Nachteilen aber auch handfeste Vorteile(Förderung,Steurvorteil u. Entnahme des Guthabens bis zu 100 %) hat.
Wenn sie sich an einen Fachmann, mindestens also einen Versicherungsmakler wenden, müßte der Ihnen das sagen können. Bitte NICHT!! an eine Bank,Strukturvertriebler(AWD;DVAG etc) Einfirmevertreter(Allianz,AXA od.ähnliches) wenden.
MfG
Wolfgang S.

Guten Tag,
das kann man so spontan nicht sagen. Dazu muss man sich die Rückkaufswerte anschauen und die Nachteile von Riester gegenüber der 3. Schicht, sprich private Rentenversicherung miteinander abwägen. U.a. ist Riester ist später voll zu besteuern und es ist nur 30% Auszahlung möglich. Gerne können sie uns die Police faxen. MfG Matthias Schulz

Hallo,

das kann man pauschal nicht sagen. Grundsätzlich würde ich eine gute Rrentenversicherung nicht kündigen. Zumal, wenn man am Ende eine steuerfreie Auszahlung zu erwarten hat. Man muss ja nicht die Rentenoption wählen…

zudem kann man in die Riester-Rente ohnehin nicht mehr einzahlen, als maximal 2.100 €, abzüglich der staatlichen Zulage. und die bemisst sich an der Anzahl der Familienmitglieder etc.

Zu berücksichtigen ist Ihr Alter, ebenso Ihr Anspruch bei der gesetzlichen Rente usw. Auch Ihr aktueller Steuersatz kann wichtig sein.

Prinzipiell würde ich, als Finanzberater, immer eine Analyse der Gesamtsituation machen, z.B. mit Hilfe einer Altersvorsorgeplanungssoftware.

Stichwort Bedarfsfindung.

Vielleicht haben Sie ja einen seriösen Banken- und Versicherungs-unabhängigen Finanzexperten in Ihrer Nähe?

Freundliche Grüße aus Stuttgart

V. Riegel

Sehr geehrter Sparer,
in der Regel dürfte dies keinen Sinn machen, zumal Ihr
Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde und aufgrund
seiner bereits über 12-jährigen Laufzeit steuerfrei zur
Auszahlung kommen wird.
Ausserdem haben Sie in Ihrem Altvertrag einen weit
höheren Garantiezins, als das heute üblich ist.

Für Verträge jüngeren Datums kann es jedoch, je nach
Sachlage, durchaus Sinn machen eher von Riester-
Fördergeldern als von niedrigen Zinsen zu profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bechstein
Versicherungsfachmann (IHK)
Eichendorffstr. 12
65187 Wiesbaden

www.v-e-r-s-i-c-h-e-r-u-n-g-e-n.de
[email protected]
Tel: 0611-1374120
Mob: 0176-48809500
Fax: 0611-4454430

Guten Tag,

habe vor 15 Jahren, also vor Riester und Co., eine

private

Rentenversicherung abgeschlossen.
Vor einigen Jahren habe ich zusätzlich einen Riester-

Vertrag

abgeschlossen.

Lohnt es sich den alten Rentenversicherungsvertrag

aufzulösen,

in den Riester-Topf zu übernehmen (falls möglich) oder

weiter

einzuzahlen?

Vielen Dank.

Sparer.

Hallo,

bloß nicht. Sie binden sich wieder extreme Kosten ans Bein mit der Zusatzeinzahlung und der Auflösung der alten Versicherung. Gehen Sie davon aus, dass mind. 25% ihres Geldes sofort weg ist.
Sie sollten sich mit dem Thema Geld und Geldanlagen im Internet einmal massiv auseinandersetzen. Suchen Sie mal nach Kosten in Lebens / Rentenversicherungen und sinnigkeit von Riesterrente und Co.
Viele Grüße
Dennis

Hallo!

Sorry für die verspätete Antwort.
Der Riestervertrag ist eigentlich als Ausgleich für eine Rentenkürzung von 5% ursprünglich gedacht gewesen.
Riesterverträge sind kein ERsatz für die Altersvorsroge, sondern können nur eine Ergänzung sein.
Mann ist übrigens nicht verpflichtet die 4% des Bruttos zu zahlen; man kann auch weniger zahlen, erhält dann aber auch entsprechend anteilig weniger Förderung/Zulagen.

Beste Grüße,
Jan Waßerfall