Rentenversicherungen

Guten Morgen :smile:

was haltet Ihr davon:

man schlißt eine (1)Fondsgebundene Rentenversicheung ab vor 2005 (streuerfrei)mit BU,
man schließt eine (2)Riesterrente ab nach RG3 und noch eine (3)Rentenversicherung mit noch einer BU.
Die erste Rentenversicherung wird abgeschlussen mit einer geringen BU da der Kunde finanziel sich nicht mehr leisten kann. Dann wird noch Versicherung 2 abgeschlossen. Später wird eine weitere Versicherung nummer 3 abgeschlossen mit einer höheren BU da der Kunde nun finanziel besser gestellt ist.
Macht diese Art Sinn? Die BU in den Rentenversicherungen schmälert natürlich die Einzahlungen in die Rentenversicherungen und der Berater ist nicht in der lage die summen zu nennen die jeweils in die rentenversicherungen und in die BU gehen. Weiter sei eine reine BU teurer und bei Arbitslosigkeit nicht aussetzbar wie bei den obrigen wo der beitrag der BU’s einfach von den schon eingezahlten Beiträgen weiter gezahlt wird. Wäre es nicht besser eine Rentenversicherung zu haben die man wenn man mehr einzahlen kann erhöht um mehrkosten durch mehrere Versicherungverträge zu vermeiden? Natürlich muss man dann noch das Jahr 2004 beachten da danach die Verträge nicht mehr Steuerfrei sind.

Hallo Micha,

leider verstehe ich nicht ganz was nun deine Frage/ dein Problem ist. Bevor Versicherungen abgeschlossen werden sollte sich jeder fragen, was will ich und hilft mir diese Versicherung dabei. Das dein Berater nicht den Beitrag für die BU und den Beitrag für die Rentenversicherung nicht nennen kann halte ich für sehr merkwürdig. Wenn du solch eine Versicherung bereits abgeschlossen hast, schaue in den Vertrag rein. Da müssen die jeweiligen Beiträge stehen. Ansosnsten wie gesagt, weiss ich nicht genau was du wissen willst.

Gruß

Alex

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Hallo Micha,

Macht diese Art Sinn? Die BU in den Rentenversicherungen
schmälert natürlich die Einzahlungen in die
Rentenversicherungen und der Berater ist nicht in der lage die
summen zu nennen die jeweils in die rentenversicherungen und
in die BU gehen.

sorry, aber: ganz schwaches Bild des „Beraters“. Das kann heutzutage jeder Azubi nach 3 Wochen Lehrzeit.

Weiter sei eine reine BU teurer und bei
Arbitslosigkeit nicht aussetzbar wie bei den obrigen wo der
beitrag der BU’s einfach von den schon eingezahlten Beiträgen
weiter gezahlt wird.

Rein ins Beraterprotokoll mit solchen (pauschalen, unbelegten) Aussagen!!
Woher kommt die Aussage, eine Risiko-BUV sei generell teurer als eine Kombi?
Und, verstehe ich den zweiten Teil der Aussage richtig: Angenommen der Kunde wird arbeitslos, dann wird der Vertrag beitragsfrei weitergeführt und der BU-Schutz bleibt über den enthaltenen Rückkaufswert erhalten???

Wäre es nicht besser eine
Rentenversicherung zu haben die man wenn man mehr einzahlen
kann erhöht um mehrkosten durch mehrere Versicherungverträge
zu vermeiden? Natürlich muss man dann noch das Jahr 2004
beachten da danach die Verträge nicht mehr Steuerfrei sind.

Letzteres haben Sie ganz richtig erkannt.

Weitere Ratschläge, wie Sie Ihre Verträge konkret in welcher Anzahl, Form, Höhe und Ausgestaltung abschließen/fortführen sollten, können hier nicht gegeben werden. Wieder der Tip: Wählen Sie einen Fachmann für diese Fragen und lassen Sie sich vor Ort QUALIFIZIERT beraten!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Alex :smile:

rein. Da müssen die jeweiligen Beiträge stehen. Ansosnsten wie
gesagt, weiss ich nicht genau was du wissen willst.

was haltet Ihr davon:

was ihr davon haltet möchte ich wissen

vielen Dank :smile:

Hallo Frank :smile:

sorry, aber: ganz schwaches Bild des „Beraters“. Das kann
heutzutage jeder Azubi nach 3 Wochen Lehrzeit.

oh das hat sich aber nicht so angehört, habe nun die Versicherungsgesellschaften angerufen deswegen und sie werden es mir mitteilen…

Woher kommt die Aussage, eine Risiko-BUV sei generell teurer
als eine Kombi?

vom berater

Und, verstehe ich den zweiten Teil der Aussage richtig:
Angenommen der Kunde wird arbeitslos, dann wird der Vertrag
beitragsfrei weitergeführt und der BU-Schutz bleibt über den
enthaltenen Rückkaufswert erhalten???

so habe ich es verstanden ja. Zitat: „bei einer Privaten-rentenversicherung mit eingeschlossener BU kann bei arbeitslosigkeit der Beitrag freigestellt werden. Dieser wird dann von den eingezahlten Beiträgen weitergezahlt für den freigestellten Zeitraum“ (dieser Zeitraum ist natürlich Zeitlich begrenzt und beträgt nach meinen erinnerungen 6 mon)

Wäre es nicht besser eine
Rentenversicherung zu haben die man wenn man mehr einzahlen
kann erhöht um mehrkosten durch mehrere Versicherungverträge
zu vermeiden? Natürlich muss man dann noch das Jahr 2004
beachten da danach die Verträge nicht mehr Steuerfrei sind.

Letzteres haben Sie ganz richtig erkannt.

>> Natürlich muss man dann noch das Jahr 2004
beachten da danach die Verträge nicht mehr Steuerfrei sind.

Hallo Micha,

sorry, aber: ganz schwaches Bild des „Beraters“. Das kann
heutzutage jeder Azubi nach 3 Wochen Lehrzeit.

oh das hat sich aber nicht so angehört, habe nun die
Versicherungsgesellschaften angerufen deswegen und sie werden
es mir mitteilen…

ok, in meiner ersten Antwort hätte ich i.d.T unterscheiden sollen zwischen bestehenden Verträgen und neuen Angeboten.

Auf Letztere bezog sich mein „Azubi“-Hinweis. Jeder AD´ler mit einem funktionierenden Laptop kann mit minimalem Aufwand zwei Angebote erstellen: eins mit, eins ohne BU-Schutz.
Aber auch bei bestehenden Versicherungen sollte es für die Gesellschaften kein „Hexenwerk“ darstellen, die enthaltenen Risikobeiträge zu nennen.

Woher kommt die Aussage, eine Risiko-BUV sei generell teurer
als eine Kombi?

vom berater

´tschuldigung, aber hat der „Berater“ zufällig auch was zur Größe der Unternehmen und der Auswirkung derselben auf das Regulierungsverhalten im Schadenfall gesagt? Nur so ein Gedanke… *g*

Und, verstehe ich den zweiten Teil der Aussage richtig:
Angenommen der Kunde wird arbeitslos, dann wird der Vertrag
beitragsfrei weitergeführt und der BU-Schutz bleibt über den
enthaltenen Rückkaufswert erhalten???

so habe ich es verstanden ja. Zitat: „bei einer
Privaten-rentenversicherung mit eingeschlossener BU kann bei
arbeitslosigkeit der Beitrag freigestellt werden. Dieser wird
dann von den eingezahlten Beiträgen weitergezahlt für den
freigestellten Zeitraum“ (dieser Zeitraum ist natürlich
Zeitlich begrenzt und beträgt nach meinen erinnerungen 6 mon)

*ohne Sarkasmus*
Man lernt ja nie aus. Mich würde ja mal interessieren, welche Gesellschaft das in welchen Tarifen macht. Gibt es da nähere Auskünfte?

Ich wundere mich halt nur: die eingezahlten Beiträge wandern ja in drei Töpfe (an alle Haarspalter und Klugexkremetierer: es folgt eine vereinfachte Darstellung):
Erstens in den Kostentopf. Hiervon bezahlt der Versicherer sein Personal, den Dienstwagen vom Vorstand und die Briefmarke auf den Beitragsrechnungen.
Aus diesem Topf ist also nix zu holen; das Geld ist weg.
Zweiter Pott:
Der Risikotopf. Aus ihm finanziert der Versicherer laufende Leistungsfälle.
Auch dieses Geld ist fixe, jeht nüscht.
Und drittens, der Spartopf:
hier gehen die Sparanteile aus dem Beitrag rein und werden angelegt. Hier KÖNNTE man ja nun im Falle der Arbeitslosigkeit rangehen.
Wenn aber nun aufgrund einer ev. erst kurzen Laufzeit noch gar nix oder wenig im Topf ist, wovon will man dann die notwendigen Beiträge finanzieren.
Ganz ehrlich? Ich versteh´s nicht so recht. (Aber wie gesagt: ich lerne gerne und täglich dazu!!)

ist mit letzteres richtig erkannt nur der letzte satz gemeint?

warum wird dann nicht so verfahren? obliegt das nicht in der
beratungspflicht?

Aus meiner Sicht? Doch das tut es!!

Wählen Sie einen Fachmann für diese Fragen und lassen Sie sich
vor Ort QUALIFIZIERT beraten!

wer ist qualifiziert?

Tja, DIE Frage habe ich befürchtet. *g*
Das kann aus der Entfernung nicht zweifelsfrei festgelegt werden.
Wäre ich aber in Ihrer Situation, würde ich mir zuerst einmal die Qualifikation belegen lassen (angefangen beim BWV-Ausweis, etc.).
Ausserdem wäre eine mögliche Frage die nach dem bisherigen Erfahrungsreichtum. Ohne dienstjungen Kollegen zu nahe treten zu wollen, aber meine persönliche Absicherung würde ICH nicht mit einem Berufsstarter diskutieren.
Ich lasse auch nicht den Azubi meine Bremsen am Auto wechseln, ohne dass der Meister nochmal drüber schaut.
Dann verfügen viele Kollegen auch über Referenzlisten, so dass man da vielleicht mal nachhören kann.

Es ist alles eine Frage des Aufwands und was mir die Sache wert ist.

zu guterletzt: ist so ein beratungsprotokoll bei JEDER
beratung zu machen oder nur bei einer ERSTEN beratung oder
FOLGE beratung wie auch immer man das nennen mag?

Also ich persönlich würde nie, never ever, niemals nicht auf ein Protokoll verzichten, wenn es um so ein heikles Thema geht.
Und wenn der „Berater“ etwas nicht reinschreiben möchte: für MICH ein ganz klares KO-Kriterium.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo

Auf Letztere bezog sich mein „Azubi“-Hinweis. Jeder AD´ler mit
einem funktionierenden Laptop kann mit minimalem Aufwand zwei
Angebote erstellen: eins mit, eins ohne BU-Schutz.

wer oder was?- sind AD´ler? …

Aber auch bei bestehenden Versicherungen sollte es für die
Gesellschaften kein „Hexenwerk“ darstellen, die enthaltenen
Risikobeiträge zu nennen.

wir werden sehen…

´tschuldigung, aber hat der „Berater“ zufällig auch was zur
Größe der Unternehmen und der Auswirkung derselben auf das
Regulierungsverhalten im Schadenfall gesagt? Nur so ein
Gedanke… *g*

Man lernt ja nie aus. Mich würde ja mal interessieren, welche
Gesellschaft das in welchen Tarifen macht. Gibt es da nähere
Auskünfte?

von mir? da Sie ja die materie kennen weren sie sicher fündig. Lassen sie sich beraten! aber behalten sie ihr wissen in dieser zeit für sich und lassen Sie sich herab auf das allgemeinwissen der mehrheit der Befölkerung, dann bekommen Sie alles.

Wenn aber nun aufgrund einer ev. erst kurzen Laufzeit noch gar
nix oder wenig im Topf ist, wovon will man dann die
notwendigen Beiträge finanzieren.

tatsache, die nachfrage ergab das natürlich ein gewisser teil schon eingezahlt werden muss oder das der vertrag schon eine gewisse zeit laufen muss bevor man diese möglichkeit hat.

Ganz ehrlich? Ich versteh´s nicht so recht. (Aber wie gesagt:
ich lerne gerne und täglich dazu!!)

ich lerne auch so gerne…aber vergessen tue ich noch viel mehr…*lach*

Tja, DIE Frage habe ich befürchtet. *g*

warum haben Sie denn diese Frage BEfürchtet?
Sie haben doch nichts zu befürchten :smile:

Wäre ich aber in Ihrer Situation, würde ich mir zuerst einmal
die Qualifikation belegen lassen (angefangen beim BWV-Ausweis,

ja so ein ausweis würde ich gerne einmal sehen

Also ich persönlich würde nie, never ever, niemals nicht auf
ein Protokoll verzichten, wenn es um so ein heikles Thema
geht.

so viel misstrauen? :wink:, ist so ein Protokoll denn nun Pflicht oder freiwillig?

vielen Dank für die wunderbaren Mitteilungen :smile:

Hallo Micha, ich hab mir jetzt mal deine Artikel so alle durchgelesen. Irgendwie hast du Formulierungsschwierigkeiten -zumindestens weiß man bei dir nicht so recht, auf was du eigentlich hinauswillst (man kann es sich nur zusammenreimen)! Außerdem scheinst du Berater im ersten Lehrjahr anzuziehen wie das Licht die Motten!

Gruß cooler

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Hallo Micha,

wer oder was?- sind AD´ler? …

AussenDienst´ler

von mir? da Sie ja die materie kennen weren sie sicher fündig.
Lassen sie sich beraten! aber behalten sie ihr wissen in
dieser zeit für sich und lassen Sie sich herab auf das
allgemeinwissen der mehrheit der Befölkerung, dann bekommen
Sie alles.

???
Sorry, nix verstehe. Was meinen Sie mit der obigen Aussage???

so viel misstrauen? :wink:, ist so ein Protokoll denn nun Pflicht
oder freiwillig?

Pflicht. Und das „Misstrauen“ ist angesichts der Beratungsqualität manch eines „Beraters“ leider immer noch angebracht.

Viele Grüße
Frank Hackenbruch