Hallo Micha,
sorry, aber: ganz schwaches Bild des „Beraters“. Das kann
heutzutage jeder Azubi nach 3 Wochen Lehrzeit.
oh das hat sich aber nicht so angehört, habe nun die
Versicherungsgesellschaften angerufen deswegen und sie werden
es mir mitteilen…
ok, in meiner ersten Antwort hätte ich i.d.T unterscheiden sollen zwischen bestehenden Verträgen und neuen Angeboten.
Auf Letztere bezog sich mein „Azubi“-Hinweis. Jeder AD´ler mit einem funktionierenden Laptop kann mit minimalem Aufwand zwei Angebote erstellen: eins mit, eins ohne BU-Schutz.
Aber auch bei bestehenden Versicherungen sollte es für die Gesellschaften kein „Hexenwerk“ darstellen, die enthaltenen Risikobeiträge zu nennen.
Woher kommt die Aussage, eine Risiko-BUV sei generell teurer
als eine Kombi?
vom berater
´tschuldigung, aber hat der „Berater“ zufällig auch was zur Größe der Unternehmen und der Auswirkung derselben auf das Regulierungsverhalten im Schadenfall gesagt? Nur so ein Gedanke… *g*
Und, verstehe ich den zweiten Teil der Aussage richtig:
Angenommen der Kunde wird arbeitslos, dann wird der Vertrag
beitragsfrei weitergeführt und der BU-Schutz bleibt über den
enthaltenen Rückkaufswert erhalten???
so habe ich es verstanden ja. Zitat: „bei einer
Privaten-rentenversicherung mit eingeschlossener BU kann bei
arbeitslosigkeit der Beitrag freigestellt werden. Dieser wird
dann von den eingezahlten Beiträgen weitergezahlt für den
freigestellten Zeitraum“ (dieser Zeitraum ist natürlich
Zeitlich begrenzt und beträgt nach meinen erinnerungen 6 mon)
*ohne Sarkasmus*
Man lernt ja nie aus. Mich würde ja mal interessieren, welche Gesellschaft das in welchen Tarifen macht. Gibt es da nähere Auskünfte?
Ich wundere mich halt nur: die eingezahlten Beiträge wandern ja in drei Töpfe (an alle Haarspalter und Klugexkremetierer: es folgt eine vereinfachte Darstellung):
Erstens in den Kostentopf. Hiervon bezahlt der Versicherer sein Personal, den Dienstwagen vom Vorstand und die Briefmarke auf den Beitragsrechnungen.
Aus diesem Topf ist also nix zu holen; das Geld ist weg.
Zweiter Pott:
Der Risikotopf. Aus ihm finanziert der Versicherer laufende Leistungsfälle.
Auch dieses Geld ist fixe, jeht nüscht.
Und drittens, der Spartopf:
hier gehen die Sparanteile aus dem Beitrag rein und werden angelegt. Hier KÖNNTE man ja nun im Falle der Arbeitslosigkeit rangehen.
Wenn aber nun aufgrund einer ev. erst kurzen Laufzeit noch gar nix oder wenig im Topf ist, wovon will man dann die notwendigen Beiträge finanzieren.
Ganz ehrlich? Ich versteh´s nicht so recht. (Aber wie gesagt: ich lerne gerne und täglich dazu!!)
ist mit letzteres richtig erkannt nur der letzte satz gemeint?
warum wird dann nicht so verfahren? obliegt das nicht in der
beratungspflicht?
Aus meiner Sicht? Doch das tut es!!
Wählen Sie einen Fachmann für diese Fragen und lassen Sie sich
vor Ort QUALIFIZIERT beraten!
wer ist qualifiziert?
Tja, DIE Frage habe ich befürchtet. *g*
Das kann aus der Entfernung nicht zweifelsfrei festgelegt werden.
Wäre ich aber in Ihrer Situation, würde ich mir zuerst einmal die Qualifikation belegen lassen (angefangen beim BWV-Ausweis, etc.).
Ausserdem wäre eine mögliche Frage die nach dem bisherigen Erfahrungsreichtum. Ohne dienstjungen Kollegen zu nahe treten zu wollen, aber meine persönliche Absicherung würde ICH nicht mit einem Berufsstarter diskutieren.
Ich lasse auch nicht den Azubi meine Bremsen am Auto wechseln, ohne dass der Meister nochmal drüber schaut.
Dann verfügen viele Kollegen auch über Referenzlisten, so dass man da vielleicht mal nachhören kann.
Es ist alles eine Frage des Aufwands und was mir die Sache wert ist.
zu guterletzt: ist so ein beratungsprotokoll bei JEDER
beratung zu machen oder nur bei einer ERSTEN beratung oder
FOLGE beratung wie auch immer man das nennen mag?
Also ich persönlich würde nie, never ever, niemals nicht auf ein Protokoll verzichten, wenn es um so ein heikles Thema geht.
Und wenn der „Berater“ etwas nicht reinschreiben möchte: für MICH ein ganz klares KO-Kriterium.
Viele Grüße
Frank Hackenbruch