Rentenversicherungen

Hallo zusammen,

ich hab schon lange gegoogelt aber nichts gefunden.

Ich hoffe, dass jemand helfen kann…

Was ist der BFA/DRV Bund? Was ist die DRV Westfalen? Kennt vielleicht jemand die Internetseiten der beiden Versicherungen? Ich kann im Netz nichts finden.

Kann es sein, dass eine Person gleich zwei Rentenvericherungen hat???

Danke für eure Hilfe, ich weiß das zu schätzen :smile:

Gruß
Kinga

Hallo Kinga,

die gesetzlichen Rentenversicherungsträger befinden sich gerade mitten in einer Organisationsreform. Zu jeder „guten“ Reform gehört natürlich auch, dass man sich neue Namen und selbstverständlich neue Logos zulegt…(über Sinn und Unsinn könnte man streiten)

Früher gab es die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Knappschaft, die Seekasse, die Bahnversicherungsanstalt und die Landesversicherungsanstalten (diese wiederum waren im Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) zusammengefasst).

Nun gibt es folgende Träger:

Aus Knappschaft, Bahnversicherungsanstalt und Seekasse wurde die „Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See“.

Aus dem VDR und der BfA wurde die „Deutsche Rentenversicherung Bund“ (diese ist neben der normalen Sachbearbeitung auch für alle Querschnittsaufgaben zuständig, gibt also den Ton an).

Aus den Landesversicherungsanstalten werden sogenannte Regionalträger. Diese nennen sich dann z. B. „Deutsche Rentenversicherung Westfalen“ oder „Deutsche Rentenversicherung Hessen“.

„DRV“ ist lediglich das Kürzel für Deutsche Rentenversicherung. Die neuen Namen dürfen allerdings erst ab 01.10.2005 in der Öffentlichkeit verwendet werden.

Jeder Versicherte, der zukünftig eine Rentenversicherungsträger zugeteilt bekommt, wird entweder einem Regionalträger (je nach Wohnsitz) oder dem Bundesträger (unabhängig vom Wohnsitz) zugeordnet. Es kommt hiebei nicht mehr darauf an, ob man Arbeiter oder Angestellter ist.

Für die Verteilung zwischen den Trägern gibt es genaue Quoten, damit alle Träger gleichermaßen mit Arbeit versorgt werden.

Zu deiner letzten Frage: Jeder sollte eigentlich nur eine Rentenversicherungsnummer haben und auch nur von einem Träger betreut werden. Liegen zwei Nummern vor, so sollte dies umgehend der Rentenversicherung mitgeteilt werden, da dies Probleme mit den Beiträgen führen kann.

Folgende Internetseiten kann ich dir anbieten:

Alt: www.bfa.de oder www.lva.de
Neu: www.deutsche-rentenversicherung.de

Ich hoffe, deine Fragen sind beantwortet :smile:

Viele Grüße
Florian

Hallo Florian,

danke erst mal für deine schnelle Antwort, hat mir echt geholfen :smile:

Jetzt hab ich aber noch ne Frage:

Können die beiträge zur RV so gesplittet werden, dass die BFA/DRV Bund und die DRV Westfalen je zu 50% die beiträge erhalten?
Bei Nachfragen wurde gesagt, dass diese Splitterung gesetzlich vorgeschrieben sei. Stimmt das?

Gruß
Kinga

Können die beiträge zur RV so gesplittet werden, dass die
BFA/DRV Bund und die DRV Westfalen je zu 50% die beiträge
erhalten?
Bei Nachfragen wurde gesagt, dass diese Splitterung gesetzlich
vorgeschrieben sei. Stimmt das?

Hallo Kinga,

nein, die Möglichkeit, Beiträge auf mehrere Versicherungsträger aufzuteilen, gibt es nicht. Dies würde zu einem völligen Chaos führen und würde sich im Übrigen weder auf die Höhe der Rente noch auf spätere Ansprüche auswirken. Ein solcher Schritt wäre völlig nutzlos.

Mit der „Splitterung“ meinst du vielleicht die Verteilung der Versicherten. Hier gibt es eine gesetzliche Vorschrift. Zukünftig werden bei der Vergabe einer Versicherungsnummer

45 % der Versicherten an den Bundesträger und
55 % der Versicherten an die Regionalträger verteilt.

Wo du versichert bist, spielt keine Rolle. Die Berechnung der Rente erfolgt überall nach gleichen Grundsätzen. Darf ich fragen, wer dir eine solche Auskunft erteilt hat?

Viele Grüße
Florian

nein, die Möglichkeit, Beiträge auf mehrere
Versicherungsträger aufzuteilen, gibt es nicht. Dies würde zu
einem völligen Chaos führen und würde sich im Übrigen weder
auf die Höhe der Rente noch auf spätere Ansprüche auswirken.
Ein solcher Schritt wäre völlig nutzlos.

Doch doch, ich meinte die Splitterung der Beiträge!

Wo du versichert bist, spielt keine Rolle. Die Berechnung der
Rente erfolgt überall nach gleichen Grundsätzen. Darf ich
fragen, wer dir eine solche Auskunft erteilt hat?

Diese Aussage hat ein Mann des AA gemacht. Bei einem Bescheid ist aufgefallen, dass bei der RV zwei Träger aufgeführt werden für dieselbe Person! Einmal die BFA/DRV Bund und dann noch die DRV Westfalen. Bei Fragen meinte der Herr, dass diese Splitterung gesetzlich vorgeschrieben ist…
Das kam mit auch schon komisch vor. Sollte ich vieleicht Widerspruch einlegen, dass die den Bescheid korrigieren???

Hallo nochmal!

Doch doch, ich meinte die Splitterung der Beiträge!

Nein, das kann wirklich nicht sein.

Diese Aussage hat ein Mann des AA gemacht. Bei einem Bescheid
ist aufgefallen, dass bei der RV zwei Träger aufgeführt werden
für dieselbe Person! Einmal die BFA/DRV Bund und dann noch die
DRV Westfalen. Bei Fragen meinte der Herr, dass diese
Splitterung gesetzlich vorgeschrieben ist…

Eine Frage noch: Um welchen Zeitraum handelt es sich?

Diese Aussage hat ein Mann des AA gemacht. Bei einem Bescheid
ist aufgefallen, dass bei der RV zwei Träger aufgeführt werden
für dieselbe Person! Einmal die BFA/DRV Bund und dann noch die
DRV Westfalen. Bei Fragen meinte der Herr, dass diese
Splitterung gesetzlich vorgeschrieben ist…

Eine Frage noch: Um welchen Zeitraum handelt es sich?

Der Bescheid kam diesen Monat und da ist das mit den doppelten RV Trägern aufgefallen.

Der Bescheid kam diesen Monat und da ist das mit den doppelten
RV Trägern aufgefallen.

Von wann bis wann geht der Bewilligungszeitraum?

Der Bescheid kam diesen Monat und da ist das mit den doppelten
RV Trägern aufgefallen.

Von wann bis wann geht der Bewilligungszeitraum?

Das ist von Mai bis Oktober (denk ich mal).