Rentenversicherungsabkommen italien

habe in italien 5 jahre in die dortige renten-
versicherung einbezahlt. (als arbeitnehmer)
in deutschland habe ich 30 jahre die bfa
einbezahlt. auf anfrage bei der ital. renten-
versicherung, teilt man mir mit, daß es keine
italienischen rentenansprüche gibt, da mindestens
für 15 jahre beiträge in italien hätten bezahlt
werden müssen. somit erlischt jeglicher anspruch.

weiß da jemand näheres ? wäre sehr dankbar.
harry

Hallo erstmal,

habe in italien 5 jahre in die dortige renten-
versicherung einbezahlt. (als arbeitnehmer)
in deutschland habe ich 30 jahre die bfa
einbezahlt. auf anfrage bei der ital. renten-
versicherung, teilt man mir mit, daß es keine
italienischen rentenansprüche gibt, da mindestens
für 15 jahre beiträge in italien hätten bezahlt
werden müssen. somit erlischt jeglicher anspruch.

die EU-Abkommen sehen vor, dass die Zeiten in den jeweiligen Staaten für die Vorversicherungszeiten (in Deutschland Wartezeiten) zusammengerechnet werden; allerdings muss auch eine Staatsangehörigkeit der EU vorliegen, für einen Chinesen gilt dies nicht unbedingt. :wink:)

Ich würde dem italienische RV-Träger mitteilen, dass in Deutschland Beiträge an die ehemalige BfA - jetzt DRV Bund - entrichtet wurden und einen Versicherungsverlauf über die deutschen Zeiten beifügen. Gleichzeitig möchte der italienische RV-Träger seine Aussage - die Du schriftlich hast!? - überprüfen.

Zudem würde ich bei der DRV Bund einen Versicherungsverlauf - auch wenn schon einer vorhanden ist - beantragen, die italienischen Zeiten angeben und um Klärung derer bitten.

Die Bearbeitung in Italien kann erfahrungsgemäß allerdings etwas dauern …

weiß da jemand näheres ? wäre sehr dankbar.

Bitte! :smile:

harry

Servus,
Robert