Rentenversicherungsbefreiung

Hallo Zusammen!

Ich bin ein selbständiger Versicherungsfachmann, der zum 01.01.2010 ein Gewerbe angemeldet hat. Ich habe drei 400 € Kräfte in meinem Büro beschäftigt. Ich zahle für die drei Damen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Auch Unfallversicherungsbeiträge werden abgebucht.

Des weiteren habe ich nur einen Auftraggeber. Ich bin nicht weisungsgebunden und kann meine Arbeitszeit frei einteilen. Des weiteren kann ich Personen einstellen. Ich trage somit voll und ganz ein unternehmerisches Risiko.

Meine Fragen:

  1. Sind die Voraussetzungen einer Rentenversicherungsbefreiung gegeben?
  2. Wenn nicht, was muss ich machen?
  3. Werden die drei 400 € nicht zusammengerechnet, so dass ich dann einen versicherungspflichtigen Beschäftigten habe?
  4. Wenn ich aus einem 400 € Kraft eine Vollzeitkraft mache, zu wann werde ich dann versicherungsfrei?
  5. Kann ich mich für drei Jahre befreien lassen, wenn ich doch versicherungspflichtig werde?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich bald eine Info bekomme. Ich streite mich seit gut 6 Monaten mit der Deutschen Rentenversicherung rum. Ich will nur ungern einen Anwalt nehmen.

LG M. Schilpp

Sehr geehrter Herr/Dame
leider kann ich Ihnen in dieser Frage auch nicht weiterhelfen. Ich kann Ihnen von meinem Versicherungsmakler die Email geben, möglicherweise weiß er mehr.
[email protected]

Hallo Lilli2405,

dastecken aber gleich mehrere verschiedene Fragestellungen und Anforderungen dahinter. Als Selbstständiger (nicht Scheinselbstständiger!) oder Freiberufler ist man auf jeden Fall befreit. Unabhängig von Angestellten welcher Art auch immer. Aber achtung: für die Angestellten wird man automatisch berufsgenossenschaftspflichtig - der teurere Spass gegenüber einer RV.
Um die vermutete Scheinselbstständigkeit abzuwenden, würde ich mir einfach noch andere Auftraggeber/Kunden suchen, auch wenn es nur kleine Aufträge sind.
Im Zweifelsfall kann man auch kostenlos zu einer Rechtsberatung beim Sozialgericht gehen.
Viel Erfolg!
HPS

Hallo.
Hierauf weiss ich leider keine Antwort.
LG. Flo

Hallo M. Schilpp - aus dem Urlaub zurück, kann ich erst jetzt antworten:
Vorausgesetzt, Sie gelten als Selbständiger(und nicht als Scheinselbständiger) besteht Rentenversicherungspflicht für Sie, wenn Sie keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen.
Ihre Arbeitskräfte sind nun alle nicht sozialversicherungspflichtig, sondern nur geringfügig Beschäftigte. Für den Fall jedoch, dass Sie mehrere solche Arbeitskräfte haben und die gesamte Lohnsumme über 400 € liegt, schreibt die Deutsche Rentenversicherung in dem Buch „Selbständige in der Rentenversicherung“ auf S. 87 :
„Beschäftigt der Selbständige mehrere geringfügige Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelte zusammengerechnet regelmäßig mehr als 400 € monatlich betragen, so tritt Versicherungspflicht nicht ein.“
Also könnte das auf Sie zutreffen - sofern Sie bei der Rentenversicherung als Selbständiger anerkannt werden.
Viel Erfolg beim Streit mit der Rentenversicherung Bund und freundliche Grüße, Birgitt Torbrügge

Meine Fragen:

  1. Sind die Voraussetzungen einer Rentenversicherungsbefreiung
    gegeben?
  2. Wenn nicht, was muss ich machen?
  3. Werden die drei 400 € nicht zusammengerechnet, so dass ich
    dann einen versicherungspflichtigen Beschäftigten habe?
  4. Wenn ich aus einem 400 € Kraft eine Vollzeitkraft mache, zu
    wann werde ich dann versicherungsfrei?
  5. Kann ich mich für drei Jahre befreien lassen, wenn ich doch
    versicherungspflichtig werde?

Ich würde mich sehr freuen, wenn ich bald eine Info bekomme.
Ich streite mich seit gut 6 Monaten mit der Deutschen
Rentenversicherung rum. Ich will nur ungern einen Anwalt
nehmen.

LG M. Schilpp

Mittlerweile habe ich die Befreiung durchbekommen!

Danke trotzdem für die INfo.

M. SchilppHallo.

Hierauf weiss ich leider keine Antwort.
LG. Flo