Hallo Zusammen!
Ich bin ein selbständiger Versicherungsfachmann, der zum 01.01.2010 ein Gewerbe angemeldet hat. Ich habe drei 400 € Kräfte in meinem Büro beschäftigt. Ich zahle für die drei Damen Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Auch Unfallversicherungsbeiträge werden abgebucht.
Des weiteren habe ich nur einen Auftraggeber. Ich bin nicht weisungsgebunden und kann meine Arbeitszeit frei einteilen. Des weiteren kann ich Personen einstellen. Ich trage somit voll und ganz ein unternehmerisches Risiko.
Meine Fragen:
- Sind die Voraussetzungen einer Rentenversicherungsbefreiung gegeben?
- Wenn nicht, was muss ich machen?
- Werden die drei 400 € nicht zusammengerechnet, so dass ich dann einen versicherungspflichtigen Beschäftigten habe?
- Wenn ich aus einem 400 € Kraft eine Vollzeitkraft mache, zu wann werde ich dann versicherungsfrei?
- Kann ich mich für drei Jahre befreien lassen, wenn ich doch versicherungspflichtig werde?
Ich würde mich sehr freuen, wenn ich bald eine Info bekomme. Ich streite mich seit gut 6 Monaten mit der Deutschen Rentenversicherung rum. Ich will nur ungern einen Anwalt nehmen.
LG M. Schilpp