Hallo,
Ich bin im Moment Beamter auf Wiederruf, und würde mir gerne meine vorher geleisteten Rentenversicherungsbeeiträge auszahlen lassen.
Mir ist bekannt dass dies nur geht, sofern ich nicht über 60 Pflichtbeiträge gezahlt habe. (Also 60 Monate)
Jetzt ist es so das ich die letzten 5 Jahre ca. 5 Monate arbeitslos war.
Muss ich diese Zeit dazuzählen? Habe Arbeitslosengeld bekommen.
Hat das Arbeitsamt für mich Beiträge gezahlt, oder haben sie mir nur einen Eintrag gegeben damit ich keine Lücken aufweise?
Gruß