Rentenversicherungsbeiträge bei 'Gastarbeiter'

Guten Tag,

Besteht die Möglichkeit Rentenversicherungsbeiträge
zurückzufordern, wenn man ein Gastarbeiter mit einem deutschen Vertrag ist und nach Hause zurückkehren möchte?

Ggf. wie und bei wem bzw. welcher Behörde kann die Zurückforderung beantragt werden?

Gibt es irgendwelche zeitlichen Begrenzungen, die man beachten muß?

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen,
brettw.10

Guten Tag,

Hallo,

Besteht die Möglichkeit Rentenversicherungsbeiträge
zurückzufordern, wenn man ein Gastarbeiter mit einem deutschen
Vertrag ist und nach Hause zurückkehren möchte?

hierfür müsste man wissen, welche Staatsangehörigkeit der Betreffende hat, in welches Land er zurückkehren möchte und wie lange er schon in Deutschland mit Beitragszahlung zur Rentenversicherung beschäftigt war.

Hinweis vorab: Wenn die Beiträge erstattet werden, besteht später kein Rentenanspruch aus der deutschen Rentenversicherung! Dies sollte man sich daher schon überlegen, denn eine spätere Rentenzahlung aus den deutschen Beiträgen ins Ausland kann auch attraktiv sein.

Ggf. wie und bei wem bzw. welcher Behörde kann die
Zurückforderung beantragt werden?

Beantragen kann man dies - mit einem formlosen Schreiben, Antragsformulare werden ggf. im Anschluss übersandt - beim zuständigen Rentenversicherungsträger. Dies ist meist der, an den der letzte Beitrag entrichtet wurde bzw. bei der Knappschaft-Bahn-See, wenn Beiträge im Bergbau, durch eine Beschäftigung bei der Bahn oder in der Seefahrt entrichtet wurden.

Übrigens: Beantragen kann man dies immer! Ob der Antrag aber durchkommt ist eine andere Frage … :wink:

Tipp: Es handelt sich doch um eine existenzielle Frage. Aus der Praxis weiß ich, dass viele Gastarbeiter hiermit versuchen, die Rückkehr in ihr Heimatland zu finanzieren. Hier werden keine rechtsverbindlichen Auskünfte gegeben, darf ja auch nicht.

Also: Frei formuliertes Schreiben an den Rentenversicherungsträger mit Angabe des Sachverhaltes und der Frage, ob die Möglichkeit einer Rückerstattung der in Deutschland gezahlten Rentenversicherungsbeiträge besteht, wenn man in sein Heimatland zurückkehrt. Mit der entsprechenden Antwort kann man etwas anfangen, denn diese ist rechtsverbindlich.

Gibt es irgendwelche zeitlichen Begrenzungen, die man beachten
muß?

Eine zeitliche Begrenzung gibt es meines Wissens nicht.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Hilfe.

Wenn’s denn eine Hilfe war, gern geschehen! :smile:

Mit freundlichen Grüßen,
brettw.10

Schöne Grüße,
Robert

Hallo Robert,

vielen Dank für die Hilfe soweit.

Wenn das Ursprungs- und Zielland ein Abkommensstaat ist, und es weniger als 5 Jahre in Deutschland gearbeitet wurde, bekommt man immer noch die Beiträge erstattet?

Wie wird diese begrenzte Tätigkeit in Deutschland bei der Rentenberechnung berücksichtigt?
Sofern die begrenzte Tätigkeit versicherungspflichtig ist, entstehen dadurch deutsche Pflichtbeitragszeiten. Ob hieraus eine Rente gezahlt werden kann, ist unter anderem davon abhängig, wie viele Monate Versicherungszeiten insgesamt in Deutschland zurückgelegt wurden. So besteht beispielsweise ein Anspruch auf eine Regelaltersrente erst, wenn die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt ist. Ist die Wartezeit nicht erfüllt, kann auch keine Rente gezahlt werden. Dann besteht in der Regel ein Anspruch auf Erstattung der Beiträge zur Rentenversicherung.

Mit freundlichen Grüßen,
Brett