Hallo,
wenn man gesetzlich rentenversichert ist und neben seinem Hauptjob einen zusätzlichen Nebenjob auf Selbstständigenbasis aufnimmt, fallen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung an.
Fragen:
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Muss man die Beiträge aus seinem Hauptjob selbst in der Steuererklärung angeben, wenn man diese absetzen will oder werden diese automatisch berücksichtigt, da das Finanzamt vom Arbeitgeber über die elektronische Lohnsteuerbescheinigung bereits über die Höhe der geleisteten Beiträge informiert ist?
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Kann man die Beiträge auf den Gewinn im Nebenjob ebenfalls von der Steuer absetzen und wenn ja, unter welcher Rubrik sind diese in der Steuererklärung anzugeben?
Danke,
Martin