hallo, wer kann helfen… ich kann ab Juni eine Vollzeitbeschäftigung aufnehmen und Teilrente beziehen (halbe Rente)… muss da der Arbeitgeber weiter Rentenversicherungsbeiträge an die DRV abführen?
Hallo,
hier eine allg. Info zu Ihrer Frage:
Verweise insb. auf den vorletzen Absatz, indem RV - Pflicht bejaht wird.
gruß
Johannes Türk
www.tuerk-versicherungen.de
In der Kranken- und Pflegeversicherung unterliegen Arbeitnehmer, die eine Voll- oder Teilrente beziehen, der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer.
Bezieher einer Vollrente haben bei Arbeitsunfähigkeit jedoch keinen Anspruch auf Krankengeld. Deshalb ist für diesen Personenkreis in der Krankenversicherung der ermäßigte Beitragssatz maßgebend.
Bezieher einer Teilrente haben bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Krankengeld. Aus diesem Grund werden Altersrentner mit Teilrentenbezug mit dem allgemeinen Beitragssatz belastet.
In der Rentenversicherung sind Bezieher einer Vollrente wegen Alters versicherungsfrei. Der Arbeitgeber hat für beschäftigte Altersrentner aber den Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung aufzubringen.
Wird vor Erreichen der Regelaltersgrenze nur eine Teilrente gezahlt, besteht Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.
Für beschäftige Altersrentner besteht grundsätzlich Beitragspflicht zur Arbeitslosenversicherung. Beitragsfreiheit tritt erst mit Ablauf des Monats ein, in dem der Arbeitnehmer die Regelaltersgrenze (auch bei bereits bestehendem Rentenbezug) erreicht. Bei Beitragsfreiheit hat der Arbeitgeber aber den Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung aufzubringen.
Hallo Hofmann,
Also wenn Du eine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, mußt Du natürlich auch Beiträge zahlen, die Dir beim nächsten Versicherungsfall, das ist dann der Zeitpunkt der Regelaltersrente, auch zugute kommen.
Du achtest sicher auf die Hinzuverdienstgrenzen ? Wie alt bist Du denn ? Deinen Zeilen entnehme ich jedenfalls, daß Du noch nicht 65 bist.
Da die Dinge kompliziert sind und man auch nicht alles aus der Ferne sehen kann, würde ich Dir trotzdem raten, daß Du bei einer solchen Frage keinem traust, der hier anonym was schreibt. Schreibe einen Brief an Deinen Rentenversicherungsträger unter Angabe der Versicherungsnummer und verlange die Antwort schriftlich. Nur so, bist Du auf der sicheren Seite.
Falls Du etwas gegen Brief schreiben hast, kannst Du auch in der Hotline anrufen. Die Nummer ist: 0800-10 00 480 70.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
hallo, wer kann helfen… ich kann ab Juni eine
Vollzeitbeschäftigung aufnehmen und Teilrente beziehen (halbe
Rente)… muss da der Arbeitgeber weiter
Rentenversicherungsbeiträge an die DRV abführen?
Ja, zumindest bei Nebenjobs neben dem Hauptberuf ist es so. Man muß zusätzlich bezahlen, ohne die geringste Gegenleistung dafür zu erhalten. Bitter aber wahr!
Kurz gesagt, ja.
Wenn es sich um ein sozialpflichtiges Einkommen handelt, werden Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeiträge vom Bruttolohn abgezogen.
Beste Grüße
tripleZ
kann ich leider nicht beantworen… direkt die DRV fragen…!!
Hi nHofmann,
ja klar. Das ist wie bei einem regulären Beschäftigungsverhältnis; Arbeitgeber- UND Arbeitnehmer- beitrag werden abgeführt. Die daraus resultierenden Renten(erhöhungs)anteile werden dann wirksam, wenn wieder eine Vollrente beantragt wird. Gilt bis zum Beginn der Regelaltersrente (65 + ??? Mon)
Gruß Bernd
Hallo,
bitte zunächst Achtung: dürfen Sie wirklich v o l l z e i t arbeiten, ohne den Rentenanspruch zu verlieren? Bitte den Rentenbescheid hierzu genau lesen. Es gibt einige Fälle in diesen dies möglich ist, in anderen wiederum nicht. Notfalls bei der DRV anrufen und abklären!
Der Arbeitgeber meldet Sie ganz normal an - ohne jegliche Besonderheiten.
Besonderheiten gibt es erst bei Beschäftigung während A l t e r s vollrentenbezug, dann entfällt nämlich der Arbeitnehmerbeitrag.
Gruß Marot
Lieber oder liebe Hofmann
Wäre es nicht besser, sich direkt an die Rentenversicherung zu wenden. Da sitzen doch die richtigen Experten
Viele liebe Gruesse desmeralda
Hallo,
ab 401,- Euro besteht Sozialversicherungspflicht, auch wenn man als Rentner(???) Vollzeit arbeitet.
Gruß
Franjo
Ja
Liebe/r Hofmann,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich der gesetzlichen Rentenversicherung/ Teilrente nicht weiter helfen.
Informieren können Sie sich bei Ihrer Renten- bzw. Krankenkasse – falls Sie dies noch nicht getan haben. Oder googeln Sie doch einmal nach Erfahrungen anderer.
Sehr gern beantworten wir Ihre Fragen im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG