Rentenversicherungsfrage

Hallo

Wer kennt sich in der Rentenversicherung aus.

Frage.:
Ein Rentenbezieher hatte früher einen Arbeitsunfall. Die fällige Prämie hat er sich auszahlen lassen. Jetzt im Rentenalter hat sich dieser Fall verschlimmert und die Berufsgenossenschaft zahlt nun eine höhere Rente.
Wird nun diese Rente total von der normalen Rente abgezogen?
Also er bekommt nun ca 100.00€ pro Monat von der BG.
Wird nun seine normale Rente um diesen Betrag gekürzt?
Dieser Vorgang wird im Forum von … unter Rentenversicherung näher erläutert.
Für eine Antwort von den Experten unter Euch wäre ich sehr dankbar.

friwem

MOD: URL entfernt

Hallo

Hallo,

Wer kennt sich in der Rentenversicherung aus.

ich denke, ich kenne mich da „ein wenig“ aus". :wink:

Wird nun diese Rente total von der normalen Rente abgezogen?
Also er bekommt nun ca 100.00€ pro Monat von der BG.
Wird nun seine normale Rente um diesen Betrag gekürzt?

Jein. Die Rente der Unfallversicherung wird auf die Rente der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet, aber nicht, indem einfach der Zahlbetrag gekürzt wird.

Die entsprechende Anrechnungsvorschrift ist der § 93 SGB VI, eine der m.E. kompliziertesten Anrechnungsvorschriften die es gibt. Wenn Du diesen durchliest, wirst Du sehen, dass dort mehrere Komponenten eine Rolle spielen.

Im schlechtesten Fall wird sich die Unfallrente voll auswirken, d.h. die Rente der RV wird voll um besagte 100 Euro gekürzt. Im besten Fall wirkt sie sich gar nicht aus.

Dieser Vorgang wird im Forum von … unter Rentenversicherung näher erläutert.

Ich habe mir das mal durchgelesen, finde den dortigen Sarkasmus, dass man sich dann ein zweites Gutachten etc. hätte sparen können, nicht angebracht. Die Systeme Unfallversicherung und Rentenversicherung sind zwei paar Stiefel. Das Prinzip der Sozialversicherung schließt eine Doppelversorgung aus, wodurch eben Unfallrenten auf Renten der Rentenversicherung angerechnet werden. Da der „Verunfallte“ zweifelsfrei einen Schaden erlitten hatten, wird dieser auch in Form einer Unfallrente entschädigt. Es ist aus meiner Sicht aber nicht mehr als recht und billig, dass diese auch auf eine Rente der Rentenversicherung, die ja auch eine Versorgung sicher stellen möchte, angerechnet wird.

Um das gerecht zu gestalten, hat man sich eine komplexe, dadurch aber auch faire Anrechnungsvorschrift ersonnen, wodurch die Schädigung durch den Unfall weiterhin Berücksichtigung findet.

Ich finde einfach, dass man solche Aussagen wie den oben beschriebenen Sarkasmus erst dann treffen sollte, wenn man sich schlau gemacht und nicht bereits vorher, wo man noch keine Kenntnis der Rechtslage hatte.

Nix für ungut! :smile:

Für eine Antwort von den Experten unter Euch wäre ich sehr
dankbar.

Gern geschehen! :smile:

friwem

Servus,
Robert

MOD: URL im Zitat entfernt

Hallo.

Es ist traurig.
Da wird auf eine Frage geantwortet und gleichzeitig einem unterstellt das es sich bei der geschilderten Sache um Sarkasmus handelt. Da die entsprechenden Passagen ja nun gelöscht wurden, aber trotzdem bewertet werden, wird dem späteren Leser also die Möglichkeit genommen selbst zu entscheiden ob es sich um Sarkasmus oder nicht handelt.
Fakt ist bei der neueren Heilbehandlung wurde in Aussicht gestellt das ein nachfolgendes Gutachten wohl einen höheren Prozentsatz ergeben könnte. Dazu müsste aber ein neues Gutachten erstellt werden. Dieses Gutachten wird dann der BG übermittelt die dann entscheidet ob oder nicht.
Nach Mitteilung des behandelnden Arztes käme wohl mindesten eine 10% Erhöhung in Betracht.
Da dem behandelnden Arzt wohl bekannt war das der Versicherte im Ausland wohnt und wegen diesem Gutachten per Flugzeug anreisen musste war ein Betrag von umgerechnet > 1000,00€ für die Anreise nötig.
Wenn ich nun feststelle dass am Ende die Geschichte plus minus Null ausgeht. Wird es mir doch gestattet sein zu sagen.„ Dann hätte sich der Versicherte dieses Gutachten ersparen können (es war ja freiwillig)und hätte seine 1000.00€ behalten.“
Bei einer Rente von 700.00€ sind 1000.00€ umsonst ausgegebenes Geld eine Menge Geld. Da von Sarkasmus zu reden, ich weiß nicht wer da folgen kann. Insbesondere da den nachfolgenden Lesern dieses Urteil zu fällen, ja durch Änderung des Artikels bzw vollkommener Streichung dieses Umstandes, genommen wird.
Wenn man etwas derartiges behauptet sollte man dem Nachfolgenden jedenfalls ermöglichen sich über eine solche Aussage selbst ein Bild zu machen.
Mit der Möglichkeit den gesamten Sachverhalt, wenn nötig, zu verstehen, wurde ein link angegeben auf dem dies nachzulesen ist. Auch der wurde gelöscht.
Irgendwie merkwürdig.
Durch Angabe dieses Links wollte ich das vermeiden was nun zwangsläufig efolgt. Ein wahrscheinlich, ellenlanger Schriftwechsel.
Oder auch nicht.

friwem

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