Rentenversicherungsfreiheit - wann 'gut'

Guten Abend,

habe gerade die Unterlagen für ein „geringfügig entlohntes Beschäftigungsverhältnis“ vor mir liegen, Vertrag geht über ein halbes Jahr.

Nun darf ich ankreuzen, ob ich

  • auf Versicherungsfreiheit in der gesetzlcihen Rentenversicherung verzichten (-> freiwilliger Beitrag zur Aufstockung des AG-Pauschalbetrags auf vollen Rentenversicherungsbeitrag)
  • oder auf Versicherungsfreiheit nicht verzichten
    will.

Fragen
1: Wie groß fällt der „freiwillige Beitrag“ aus? Prozentual?
2: Ist das ratsam / nur unter bestimmten Umständen ratsam ?
3: verstehe ich richtig, dass in jedem Fall was in die Rentenversicherung eingezahlt wird?

Schöne Grüße
Uli

1: Wie groß fällt der „freiwillige Beitrag“ aus? Prozentual?

ca. 4 %

2: Ist das ratsam / nur unter bestimmten Umständen ratsam ?

z.B. wenn man sich seine Riesterzulagen erhalten will

3: verstehe ich richtig, dass in jedem Fall was in die
Rentenversicherung eingezahlt wird?

Nein, dass verstehst Du nicht richtig. Wenn Du auf die Versicherungsfreiheit nicht verzichtest, entrichtet der AG pauschale Beiträge, aus denen Dir jedoch keine Ansprüche erwachsen.

zur Ergänzung
… und zum Nachlesen:
http://www.minijob-zentrale.de/nn_10152/DE/Service/h…

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

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