Ahoi, ich hätte mal ne Frage ich fange demnächst bei nem Unternehmen als Aushilfe an zu Abreiten. Und ich habe n Wisch gekriegt in dem ich meine Daten und so Zeug eintragen soll. So alles gut. Nur kommt da ne Frage welche lautet.
Aufstockung des pauschalen Rentenversicherungsbeitrages.
Ich bin darüber informiert, dass ich auf die Versicherungsfreiheit in der Rentenversicherung verzichten kann. Mir ist bekannt, dass ich die Differenz zum vollen Rentenversicherungsbeitrag selbst tragen muss. Die Beiträge müssen mindestens aus 155,- € gezahlt werden. Dannach entscheide ich mich wie folgt:
So und nun meine Frage was wollen die von mir ? Ich meine ich bin ja schon geübt im Antragsdeutsch aber des ist mir echt zuviel. Ich würde mich freuen, wenn mir jemand das kurz erklären könnte. Danke im Vorraus.
Jemand der geringfügig beschäftigt ist (400 Euro Job oder auch Minijob) braucht grundsätzlich keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dies macht ausschliesslich der Arbeitgeber. Man kann jedoch zusätzlich einen sogenannten Aufstockungsbeitrag zahlen. Meiner Meinung nach lohnt sich dass jedoch nicht.
Bei Verdiensten über 400 Euro bis 800 Euro befindest Du dich in der „Gleitzone“. Den eigenen Beitrag kannst du unter folgenden Link errechnen:
ist geregelt: Wenn eine geringfügige Beschäftigung im Jahr auf 2 Kalendermonate oder auf 50 Tage begrenzt ist, liegt unabhängig vom Verdienst Geringfügigkeit vor. Es darf jedoch keine Berufsmässigkeit vorliegen. Keine Berufsmäßigkeit liegt z. B. bei Aushilfstätigkeiten in den Schulferien vor (Student/Schüler arbeitet im Supermarkt). Die Krankenkasse prüft im übrigen, ob Berufsmäßigkeit vorliegt. Bitte frage deshalb dort nach.
Liegt Dein Verdienst also während der Ferien (6 Wochen) z. B. bei 1200 Euro monatlich, so zahlst du keine Sozialversicherungsbeiträge aber Steuern. Die Steuern bekommst Du aber durch den Lohnsteuerjahresausgleich wieder, sofern kein kein weiterer Lohn erzielt wird.
Jemand der geringfügig beschäftigt ist (400 Euro Job oder auch
Minijob) braucht grundsätzlich keine
Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen. Dies macht
ausschliesslich der Arbeitgeber. Man kann jedoch zusätzlich
einen sogenannten Aufstockungsbeitrag zahlen. Meiner Meinung
nach lohnt sich dass jedoch nicht.
MM lohnt sich das bei einigen Personen doch. Es hängt davon ab in welcher Situation diese Person das macht. Für Personen zum Bsp. die dadurch einen höheren Rentenwert erziehlen können. Nicht lohnen wird es sich bei Ferienjobs, o. ä.
Auch von mir ein *schwitzendes* Willkommen und viel Spaß bei dem Haufen hier.