Im Zusammenhang mit Rentenversicherung und Versorgungsaufwendungen kann ich mir einige Unklarheiten nicht erklären, wenn folgender Fall vorläge:
Wäre ein geringfügig beschäftigter Student, dessen Arbeitgeber Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt, er jedoch selber nicht, rentenversicherungspflichtig, wenn er eine freiberufliche Tätigkeit als Kleinunternehmer parallel ausübt?!
Bestünde in solch einem Fall keine Rentenversicherungspflicht für ihn als Student? Bestünde bei einer solchen Konstallation eine Anwartschaft auf Alterversorgung (ohne eigene Beitragsleistungen)?
In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, worin wohl der Unterschied zwischen Arbeitgeberzuschüssen zur Rentenversicherung und Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen Rentenversicherung besteht?
Vielen Dank für Anregungen!
Wäre ein geringfügig beschäftigter Student, dessen Arbeitgeber
Anteile zur gesetzlichen Rentenversicherung abführt, er jedoch
selber nicht,
nein. Der Student wäre geringfügig beschäftigt, der AG führt pauschale Beiträge zur Sozialversicherung ab, aus denen dem Studenten aber keine Ansprüche erwachsen.
rentenversicherungspflichtig, wenn er eine freiberufliche Tätigkeit :als Kleinunternehmer parallel ausübt?!
Nicht notwendigerweise, das hängt sehr von den Einzelheiten ab.
Bestünde in solch einem Fall keine Rentenversicherungspflicht
für ihn als Student?
Kann man so nicht sagen, hängt davon ab, was überwiegt, das Studium oder die Erwerbstätigkeit.
Bestünde bei einer solchen Konstallation
eine Anwartschaft auf Alterversorgung (ohne eigene
Beitragsleistungen)?
Das wär schön !
In diesem Zusammenhang frage ich mich auch, worin wohl der
Unterschied zwischen Arbeitgeberzuschüssen zur
Rentenversicherung und Arbeitgeberanteilen zur gesetzlichen
Rentenversicherung besteht?
Die Begriffe sind falsch, aber grundsätzlich : bei einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erwirbt der AN Ansprüche gegen die Sozialversicherung, bei einer geringfügigen nicht.