Rentenversicherungspflicht

Hallo ein Wissenschaftler ist freiberuflich eher im Bereich Recherche tätig (Taschengeld), und schreibt halt Artikel in Wiss Zeitschriften (dafür gibts nix). Ausnahmsweise verdient er dies Jahr mal etwas mehr als 400 Eu im Monat (verteilt aufs Jahr gesehen, 2 Monate richtig Geld und den Rest wieder solala), da er einen Industrieauftrag hat. So nun bietet er aber auch ab und an Seminare an und will sich damit Ende des JAhres wieder ein Zubrot verdienen, wenn der Geldsegen aufgeraucht ist.
Sonst war das ja kein Problem, da er unter der Geringfügigkeitsgrenze blieb, was aber dies Jahr,wenn zwar aus Job A über die Geringfüfigkeitsgrenze kommt und aus den Seminaren noch 200 Eu (nur für 2 einzelne Seminare, also einmalig) dazukommen.
Wird er damit zum Lehrer für die DRV und damit Rentenversicherungspflichtig?
Gruß burli

Wird er damit zum Lehrer für die DRV und damit Rentenversicherungspflichtig?

Das kann kompetent nur die DRV beantworten.