Hallo!
Brauche dringend Auskunft für einen Freund bzgl. der Rentenversicherungspflicht.
Vor einem Monat hat er einen Antrag auf freiwillige Beitragszahlung bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Er arbeitet seit 5 Jahren freiberuflich als Sprachlehrer und Übersetzer (er ist diplomierter Übersetzer) und hat einen israelischen Pass.
Nun kam ein Schreiben zurück mit beiliegendem Antrag zur Feststellung der Versicherungspflicht (V0020). Fällt man als freiberuflicher Übersetzer und Sprachlehrer etwa in die Lehrer-Kategorie und ist damit versicherungspflichtig??? Obwohl man seiner Ausbildung nach Übersetzer ist? Und keine deutsche Nationalität hat?
Was passiert, wenn die die DRV ihn für versicherungspflichtig befindet und Nachzahlungen fordert? Gibt es die Möglichkeit zum Widerspruch bzw. anpassung der Raten an das Einkommen? Andernfalls bedeutete das eine Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz.
Falls jemand einen Rat hat, wäre ich sehr froh, die DRV-Mitarbeiter konnten bislang leider keine hilfreiche Auskunft geben.