Rentenversicherungspflicht als webcamgirl?

hallo,

angenommen es arbeitet jemand als selbständige webcamdarstellerin von zuhause aus, monatl. verdienst im schnitt 1000 euro, 200 euro gehen für krankenkasse ab, der rest reicht gerade so für miete usw… es gibt keinerlei weitere einkommen.

zählt diese tätigkeit zu den rentenversicherungspflichtigen tätigkeiten? zählt die webcamdarstellerin zu den hausgewerbetreibenden, die ja dann versicherungspflichtig wäre? auf den seiten der deutschen rentenversicherung heisst es, in diesem falle müsste der arbeitgeber einen teil bezahlen. einen „arbeitgeber“ hat betreffende person eigentlich nicht in diesem sinne (die vertragspartner sitzen meist im fernen ausland). sie hat bestimmten weisungen zu folgen, und mit mehreren unternehmen verträge, die zusammen den monatlichen verdienst ausmachen.

wer weiss hier rat?

Guten Tag Lena,
Sie fragen am besten bei der Deutschen Rentenversicherung nach.
Nur von dort bekommen Sie eine vernünftige Antwort.
Gruß
Günther