habe vor ein paar wochen offensichtlich den fehler gemacht, kleine, vermeintlich unwichtige lücken in meinen rentenversicherungsverlauf auszufüllen und zurückzusenden. dabei geht es um 2 monate in 1993, wo ich mit ca. 10 std./woche selbständig auf eigene rechnung war, „hauptberuflich“ aber arbeitslos war und auch ALG/ALHi bezog.
jetzt sind die wohl hellhörig geworden und schreiben:
bei der bearbeitung ihrer kontenklärung haben wir festgestellt, dass sie 1993 selbständig waren. es ist zu prüfen, ob sie aufgrund dieser tätigkeit der versicherungspflicht unterlagen. (…)
wie wehre ich diesen quatsch ab? es war ja schließlich eine total geringfügige selbst. tätigkeit, die mir die einkunft aus gewerbebetrieb in höhe von DM 1396 bescherten (für das ganze jahr).
Unter welchen Umst. Rentenvers.pflicht b. Selbst.?
hallo,
habe vor ein paar wochen offensichtlich den fehler gemacht, kleine, vermeintlich unwichtige lücken in meinen rentenversicherungsverlauf auszufüllen und zurückzusenden. dabei geht es um 2 monate in 1993, wo ich mit ca. 10 std./woche selbständig auf eigene rechnung war, „hauptberuflich“ aber arbeitslos war und auch ALG/ALHi bezog.
jetzt sind die wohl hellhörig geworden und schreiben:
bei der bearbeitung ihrer kontenklärung haben wir festgestellt, dass sie 1993 selbständig waren. es ist zu prüfen, ob sie aufgrund dieser tätigkeit der versicherungspflicht unterlagen. (…)
ich glaube (und hoffe natürlich), nicht in diese pflicht zu fallen, aber weiß nicht, unter welchen umständen die rentenversicherungspflicht bei selbständigen überhaupt besteht (im text wird mehrfach auf beiliegende „erläuterungen“ genommen, die sind aber nicht da, und ich möchte keine schlafende hunde wecken).