Ein Hallo in die Runde,
wieder mal haben wir in zunehmend lustiger Runde zusammen gesessen und eigentlich über nette Dinge geredet, bis eine weniger lustige Diskussion darüber aufkam, wann und wie ein selbstständiger Dozent rentenversicherungspflichtig ist und wann nicht.
Konsens war: grundsätzlich schon, aber…
Partei Klaus meinte:
„nicht wenn er mehr als 20% seines selbstständigen Einkommens aus anderen Tätigkeiten seiner Selbstständigkeit bezieht.“
Partei Karin meinte:
„nicht wenn er weniger als 400,- Euro Gewinn mit seiner Dozententätigkeit macht - Gewinn pro Monat aus dem Jahresgewinn rausgerechnet und somit Einnahmen minus Kosten.“
Parteil Katarina meinte:
„egal wieviel er/sie verdient, Hauptsache er unterrichtet nicht mehr als 50 Tage im Jahr“
Ich hab jetzt mal spaßeshalber in meinen Einkommensteuerbescheid und meine Gewinnermittlung geguckt und ich wäre nicht in der Lage, festzustellen, aus welcher Quelle nun letztendlich das Geld geflossen ist, dass da als Gewinn drinsteht, das wird nämlich nicht unterschieden - also nicht mit hilfe dieser Unterlagen.
Ich hab versprochen hier nachzufragen und dann beim nächsten Treffen zu berichten.
Danke für eure Mühe - gerne auch mit links oder Büchern als Belegen.
Lieben Gruß
Kerstin
Guten Tag Kerstin,
ich meine, dass die drei Beiträge alle nicht treffen.
Der Punkt um den es geht, ist die Frage, ob die sog. Dozenten
tatsächlich selbständig sind oder scheinselbständig.
So etwas kann hier im Forum nicht geklärt werden, weil es dabei
ins Eingemachte hineingeht. Eine Klärung, die im Einzelfall
rechtssicher ist, kann nur über den Rentenversicherungsträger erfolgen.
Also: Anfrage an die DR und von dort Fragebogen nach Aufnahme der
Dozentenarbeit anfordern.
Gruß
Günther
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Nein, nicht Scheinselbstständigkeit
Guten Tag Kerstin,
ich meine, dass die drei Beiträge alle nicht treffen.
Der Punkt um den es geht, ist die Frage, ob die sog. Dozenten
tatsächlich selbständig sind oder scheinselbständig.
Nö - es geht um die Frage, der Versicherungspflicht.
Man kann auch in echt selbstständig sein und weil man Dozent ist rentenversicherungspflichtig.
So etwas kann hier im Forum nicht geklärt werden, weil es
dabei ins Eingemachte hineingeht. Eine Klärung, die im Einzelfall
rechtssicher ist, kann nur über den Rentenversicherungsträger
erfolgen.
Also: Anfrage an die DR und von dort Fragebogen nach Aufnahme
der
ozentenarbeit anfordern.
Ja - schon klar, wenn es denn nicht um eine akademisches Gespräch in einer lustigen Runde gänge, wäre das der richtige Weg.
Allerdings ist das hier eine hypothetische Frage und ich hoffe immer noch auf Klärung.
Trotzdem natürlich Dank und Sternchen für die Mühe
Gruß
Kerstin
Hallo,
selbstständige Lehrer (Fahrlehrer, Tennislehrer, Tanzlehrer) sind GRV-pflichtig, ohne wenn und aber. Ich würde einen Dozenten auch als „Lehrer“ einstufen und dann bestünde GRV-Pflicht.
Wie es gehandhabt wird, wenn jemand mehrere Tätigkeiten hat, kann ich nicht sagen. Vermutlich wird dann das Einkommen aus der GRV-pflichtigen Tätigkeit für die Berechnung der Beiträge für die GRV herangezogen.
Ich hab jetzt mal spaßeshalber in meinen
Einkommensteuerbescheid und meine Gewinnermittlung geguckt und
ich wäre nicht in der Lage, festzustellen, aus welcher Quelle
nun letztendlich das Geld geflossen ist,
Dann mußt Du Deine Buchführung ändern, grundsätzlich möglich ist es, die verschiedenen Tätigkeiten buchhalterisch zu trennen.
Gruß
Nordlicht