Moin moin,
hab eine Frage zum Thema Rentenversicherung für Selbstständige Versicherungsaußendienstler.
Klar es gibt die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Nur für wie lange und was ist danach?
Müssen beide volle Anteile bezahlt werden? Auf welcher Grundlage?
Wer kann mir helfen?
MFG
MArko
Klar es gibt die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Nur für
wie lange und was ist danach?
Wenn Du neu im Geschäft bist, für drei Jahre und danach mußt Du den Deinem Einkommen entsprechenden Beitrag zahlen.
Müssen beide volle Anteile bezahlt werden?
Klar. Wenn Du einen Mitarbeiter auf Steuerkarte einstellst (Teilzeit geht auch), bist Du aus dem Schneider.
Auf welcher Grundlage?
SGB, sollte eigentlich in der Schulung erwähnt worden sein.
Hallöchen,
danke für deine Antwort, daraus ergeben sich für mich weitere Fragen 
Klar es gibt die Möglichkeit sich befreien zu lassen. Nur für
wie lange und was ist danach?
Wenn Du neu im Geschäft bist, für drei Jahre und danach mußt
Du den Deinem Einkommen entsprechenden Beitrag zahlen.
-----> Wonach wird der Beitrag genau berechnet? Wenn ich einen Mitarbeiter einstelle brauche ich keine Rentenversicherung bezahlen?