Rentenversicherungspflicht freiberuflicher Lehrer

Hallo,

ich habe eine Frage bezüglich der Rentenvericherungspflicht von
Freiberuflern.

Angenommen, man ist freiberuflich(beim Finanzamt bis 17500 Euro
Einnahmen jährlich) und arbeitet „nebenbei“ als freiberufliche
Deutschlehrer (Dozent) für Ausländer an zwei Sprachschulen.

Wenn man mit dieser „Nebentätigkeit“ nicht mehr als 4800 Euro im Jahr
verdient besteht für die Person(obwohl freiberuflicher Dozent,
für die ja normalerweise eine Pflicht besteht) keine
versicherungspflicht, richtig? Gilt dies auch, wenn man beispielweise
4 Monate lang damit 800 Euro verdient danach dann aber komplett
damit aufhört, d.h. man eine Zeit lang regelmäßig arbeitet und danach
überhaupt nicht mehr? Ist es ein Problem für 2 „Arbeitgeber“ zu
arbeiten?

Beste Grüße

Evita

Guten Tag evita,
Ihre Darstellung ist nicht nachvollziehbar.
Insbesondere wird nicht klar, weswegen es eine Obergrenze von 17,5T€
für eine freiberufliche Tätigkeit in Bezug auf die Versicherungspflicht für nicht nicht angestellte oder beamtete Lehrer
in der GRV geben soll.
Solche unterliegen der Versicherungspflicht in der GRV, weil sie der
Gesetzgeber explizit im Gesetz aufzählt und er nicht der Ansicht ist, es handelt sich um Gewerbetreibende, die ihm sonstwo vorbeigehen.
Ich schlage der betreffenden Peron vor, dass sie das Problem mit
der GRV (jetzt DRV) klärt. Aufschieben bringt nix.
Frühestens bei einer Kontenklärung wird auffallen, dass
Beiträge fehlen, wenn Beiträge fehlen. Und dann fließen Tränen.
Wegen der Nachzahlung.
Gruß
Günther

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