ich habe erfahren, dass für ALLE Existenzgründer eine Rentenversicherungspflicht besteht. Man muss mindestens 79.- Euro im Monat einzahlen.
Ist das richtig?
Mann kann sich für drei Jahre von der RV-Pflicht befreien lassen.
Hier finde ich unter http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
keinen Antrag oder Hinweis.
Weiß jemand hierzu näheres?
Danke und Gruß
Harry
die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht für die ersten 3 Jahre kannst du schriftlich (es genügt ein 2 Zeiler) bei dem für dich zuständigen Rentenversicherer beantragen.
Nein, nicht ALLE Existenzgründer sind versicherungspflichtig.
Dies gilt nur für diejenigen, die
a. keine Arbeitnehmer über 400 € beschäftigen und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
b. Selbständige, die einen Existenzgründerzuschuss n. § 421 l SGB III erhalten.
Dieser Personenkreis kann sich für die ersten drei Jahre befreien lassen. Liegen dann immer noch die obigen Voraussetzungen vor, tritt Versicherungspflicht ein, sonst nicht.
Der Vollständigkeit wegen:
Daneben gibt es noch Selbständige, die im Gesetz genannt sind und versicherungspflichtig werden, z.B. Handwerksmeister, Lehrer etc.( § 2 SGB VI)
Nein, nicht ALLE Existenzgründer sind versicherungspflichtig.
Dies gilt nur für diejenigen, die
a. auf Dauer
und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind.
Hallo zusammen, kurze Zwischenfrage vielleicht OT:
Ist a. dann die sog. „Scheinselbständigkeit“?
Sind also die ganzen „selbständigen Berater“ von MLP, OVAG, HMI und wie sie alle heißen gar nicht selbständig?
Danke
Hallo Harrye. Ich würde mir an deiner Stelle einen Termin geben lassen bei der zuständigen Rentenversicherung, es gibt auch Rentenberater, schau doch mal ins Branchenbuch oder auf der Seite der Rentenversicherunganstallt.
wenn du Fragen hast, machen einen eigenen Thread auf und vermische nicht die Fragestellungen. Hier ging es nicht um Scheinselbständigkeit. Vielmehr ist hier die Selbständigkeit unstreitig. Es geht nur um die Frage der Versicherungspflicht in der RV für Selbständige.
Bei den von dir genannten Personenkreis handelt es sich überwiegend um selbständige Handelsvertreter nach dem HGB, die ebenfalls nach diesen Kriterien geprüft werden. Es kann sich im Einzelfall bei diesen Personen auch um Arbeitnehmer handeln, wenn der Vertrag entsprechende Anhaltspunkte dafür bietet. Dann prüft man auch die Scheinselbständigkeit.