Rentenversicherungspflicht für Fotografen?

Hallo,

ich habe heute (mit Schrecken) einen Brief der Deutschen Rentenversicherung erhalten, mit Unterlagen zur Prüfung meiner Versicherungspflicht.

Ich dachte ich sei nicht versicherungspflichtig…

Zu mir…
Ich bin selbstständige Fotografin (Gewerbe) und in der Handwerkskammer eingetragen (Pflicht).
Allerdings möchte ich nicht in die dt. Rentenkasse einzahlen, sondern nur in meine privaten Fonds.

Kann mir jemand helfen, ob ich wirklich versicherungspflichtig bin???

Viele Grüsse,
Aline

Hallo Aline,
zunächst einmal möchte ich vorausschicken, dass Sie sich keine Sorgen machen müssen, die Prüfung, ob Versicherungspflicht besteht ist, ein völlig normaler Vorgang in der RV. Es kann zwar durchaus passieren, dass Sie tatsächlich versicherungspflichtig sind, man kann Ihnen aber nicht vorwerfen, die Versicherungspflicht mit Absicht ignoriert zu haben. Dazu sind die Gesetze und das Feststellungsverfahren zu kompliziert.

Die Versicherungspflicht für Selbständige richtet sich nach §2 SGB VI. In Ihrem Falle kämen anhand Ihrer Infos die Nrn. 8+9 in Betracht:
"Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

8. Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind und in ihrer Person die für die Eintragung in die Handwerksrolle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, wobei Handwerksbetriebe im Sinne der §§ 2 und 3 der Handwerksordnung sowie Betriebsfortführungen auf Grund von § 4 der Handwerksordnung außer Betracht bleiben; ist eine Personengesellschaft in die Handwerksrolle eingetragen, gilt als Gewerbetreibender, wer als Gesellschafter in seiner Person die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt,

  1. Personen, die
    a) im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen und
    b) auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind; bei Gesellschaftern gelten als Auftraggeber die Auftraggeber der Gesellschaft,…"

Um die endgültige Feststellung über die Versicherungspflicht treffen zu können, sollten Sie das Verfahren der RV gelassen abwarten. Eine Feststellung aus der Ferne, ohne genaue Kenntnis der Details, ist seriös nicht möglich.
Grüße
TF

kann dazu leider nichts sagen