Rentenversicherungspflicht für landwirte und

… handwerker

Hallo zusammen,

warum sind Landwirte und Handwerker trotz Selbstständigkeit rentenversicherungspflichtig?

Vielen Dank!!

Sorry, aber erstens bin ich kein Experte auf diesem Gebiet und zweiten sind Handwerker meines Wissens nicht automatisch rentenversicherungspflichtig.
VG WM

Hängt mit der Gesetzgebung zusammen. Handwerkerpflichtversicherung !
Man kann diese Dinge umgehen, wenn man statt einer Personengesellschaft eine Kapitalgesellschaft gründet oder auch eine UG reicht schon. Dann kann man aus dem Renditegrab der gesetzlichen Rentenversicherung raus. Muss aber unbedingt vorher mit dem "fachkundigen " Steuerberater erörtert werden.
MfG
Ulrich

Hallo prisma2,

bevor jetzt einen halben Roman schreibe, zu dem ich im Augenblick keine Zeit habe, hier die kurze Antwort:

Weil es so im Gesetz steht!

O.k., das war jetzt echt kurz, aber auch wenn es mir persönlich auch nicht gefällt, ist es halt so. Allerdings gibt es für diese Berufsgruppen eine schöne Möglichkeit, den Partner steuervergünstigt mit einer deutlichen, zusäztlichen Altersversorgung zu bedenken. Das ist immerhin etwas.

Beste Grüße
S. Heddinga

Hallo. Bei den handwerkern ist der Grund, dass diese im Alter eine Grundversorgung etwa in Höhe des sozialhilfesatzes haben. bei den Landwirten wird dies vermutlich ähnlich sein.

Hallo zusammen,

warum sind Landwirte und Handwerker trotz Selbstständigkeit
rentenversicherungspflichtig?

Vielen Dank!!

guten tag,

  1. weil es im gesetz steht
  2. weil man früher der meinung war, diese personen seien, genau wie angestellte und arbeiter „besonders schutzbedürftig“. diese meinung mag sich mittlerweile überholt haben, das gesetz wurde aber nicht geändert.
  3. fragen sie mal bei der deutschen rentenversicherung nach befreiungsmöglichkeiten von der rv-pflicht. es gibt welche, details kennt aber nur die drv.
    freundliche grüße
    atuedde

Lieber prisma2!
Liebe prisma2?

Diese Frage kann ich dir leider nicht schlüssig beantworten, ich kenne nicht die Zusammenhänge und persönliche Situation in der du dich befindest und die dazu anzuwendende Gesetzes-Grundlage.

Meine Vermutung ist, dass es in Deutschland und in Österreich ähnlich gehandhabt wird, also kein Arbeitnehmer und auch kein selstständiger Unternehmer ohne Renten-Absicherung sein darf und um soziale Härtefälle und Ausgleichszahlungen durch die Staats-Kasse so gering wie möglich zu halten.

Nicht zuletzt also, um das Sozial- und Rentensystem zu sichern, das vom Gesetzgeber vorgegeben wird, oder es wenigstens soweit zu stützen als möglich, wenn die Überalterung um sich greift und die Geburten und Zuwanderungszahlen die Todesrate im Land nicht mehr ausgleicht.

Die gesetzliche Grundlage zur Pflicht-Versicherung im Sozial- und Rentenbereich müsste der Verband der Landwirte und die Kammer der Selbstsändigen (oder ein ähnlicher Verein) dir im Detail mitteilen können.

Gutes Gelingen
lg
Walter Praher
ORIGAMI.GRAZ

Frau Merkel und Rentner Amt fragen !!

Hallo,

das lässt sich nicht beantworten.
Gesetz ist Gesetz.
Vielleicht sollten sie diese Anfrage an den Bundestag stellen.

L.G.
Opaausleidenschaft

Das hängt mit dem besonderen Schutzbedürfnis zusammen, dass der Gesetzgeber diesen Personenkreisen bei Einführung der Regelung unterstellt hatte; bei den Landwirten gibt’s eine entsprechende Bestimmung zur Versicherungspflicht auch in der Krankenversicherung.

Hintergrund war wohl ganz einfach die Überlegung, dass weder ein Landwirt noch ein (alleine werkelnder) Handwerker so üppig verdienen, dass sie im Alter davon leben könnten. Deshalb sollten Sie über die Rente versorgt werden.

Die Rentenversicherung umfasst ja in ihren Anfängen zunächst nur die Ärmsten der Armen innerhalb der werktätigen Bevölkerung: die Arbeiter. Die damals besserverdienenden Angestellten blieben erst einmal aussen vor, später wurden die mit einbezogen. Und eben auch die selbständigen Handwerker, Landwirte u. a. Ein paar dieser Personengruppen sind eben übrig geblieben.

Hallo prisma 2,

in der gesetzlichen Sozialversicherung gilt der Grundsatz, dass besonders schutzbedürftige Personenkreise dem Schutz der Sozialversicherung unterstellt werden sollen. Letztlich ist es eine Entscheidung des Gesetzgebers, wen er dazuzählt.

Handwerker sind nur für 15 Jahre pflichtversichert in der Rentenversicherung. Danach haben sie über die Anrechte auf Altersrente hinaus Ansprüche auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erworben.

Landwirte sind während ihrer gesamten Tätigkeit aber in einem geringeren Umfang versicherungspflichtig, weil immer noch davon ausgegangen wird, dass sie im Rahmen einer Altenteilerregelung von der nächsten Generation aus den Erträgen des Hofes unterhalten werden.

Ich hoffe, mit diesen allgemeinen Auskünften etwas Klarheit zu schaffen.

Herzliche Grüße

Hallo zurück,

tut mir leid - die Rentenversicherung ist nur am Rande mein Fachgebiet, ich bin spezialisiert auf die Krankenversicherung und kann hier leider keine erschöpfende Antwort geben.

Freundliche Grüße

A.Walther

Hallo,
der Gesetzesgeber sieht diese beiden Berufsfelder in der Regel als lohnschwache Berufsfelder an.
Es wird daher angenommen, dass es mit geringem Lohn schwer ist eine private Rentenversicherung abzuschließen. Daher gilt für diese beiden Berufsgruppen trotz Selbständigkeit Versicherungspflicht in der Rentenversicherung.

hallo prisma2, entschuldige bitte, dass ich erst heute antworte, aber ich war in den letzten drei wochen im krankenhaus.
für landwirte besteht die pflicht, sich in der landwirtschaftlichen krankenkasse zu versichern - sowohl krankenversicherung als auch rentenversicherung. wo wollten die landwirte, wenn sie im rentenalter sind, denn sonst eine rente bekommen!
bei selbständigen handwerkern bin ich mir nicht sicher, warum hier eine rentenversicherungspflicht bestehen sollte. man kann, soviel ich weiß, freiwillig in die rv einbezahlen.
ob hier wirklich eine pflicht besteht, kann dir die beratungsstelle der drv vermutlich besser erklären.