Rentenversicherungspflicht fuer Selbstständige

Ich bin vorübergehend als Dozentin freiberuflich tätig und verdiene ca. 2000 Euro brutto. Nun habe ich von der einen Seite gehört, dass ich 19% Rentenversicherung abführen muss, von der anderen Seite, dass ich von der Pflicht befreit bin, weil ich über 50 bin. Was ist richtig? Danke!

Hallo!

Selbstständige Dozenten (Lehrer) sind grds. in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI versicherungspflichtig (es gibt aber Ausnahmen) Die Höhe des Beitrags richtet sich nach § 165 SGB VI.

Von einer Befreiung von der Versicherungspflicht im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Vollendung des 50. Lebensjahres habe ich noch nichts gehört. Möglicherweise spielt dies bei der Kranken-, Pflege- oder Arbeitslosenversicherung eine Rolle.

Ich hoffe dass ich helfen konnte!

Grüße
Carsten

Hallo Evelyn Barbara,

Das ist ein sehr kompliziertes Thema, ich kann Dir dazu nur raten, daß Du unter Angabe Deiner Versicherungsnummer an Deinen Rentenversicherungsträger schreibst und Dir die Antwort schriftlich geben läßt. Es gibt auch ein Formular, das ich aber nur über Mail übermitteln kann, mit dem man bei der Rentenversicherung seinen entsprechenden Status abfragen kann.

Schöne Grüße

Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448

Ich bin vorübergehend als Dozentin freiberuflich tätig und verdiene ca. 2000 Euro brutto. Nun habe ich von der einen Seite gehört, dass ich 19% Rentenversicherung abführen muss, von der anderen Seite, dass ich von der Pflicht befreit bin, weil ich über 50 bin. Was ist richtig? Danke!

Hallo, als Dozent mit einem so hohen Verdienst sind Sie auf jeden Fall versicherungspflichtig- als „Lehrer“, Bitte melden Sie Ihrem Rentenversicherer die Aufnahme Ihrer Tätigkeit an unter Angabe der vorauss. Dauer und Verdiensthöhe, alles weitere wird von dort veranlaßt. Von einer Altersbegrenzung habe ich noch nie gehört, eine Begrenzung gibt es m.E. nur für Handwerker, die auf die weitere Versicherungspflicht dann verzichten können, wenn Sie 216 Monate Pflichtbeiträge erreicht haben.
Gruß
Marot

Hallo,

die Rentenversicherung erkennt eine Befreiung der Pflichtmitgliedschaft an, wenn keine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt.

Man muss als Selbstständiger nicht nur für einen Auftraggeber sondern für mehrere tätig sein, die Arbeitszeiten müssen frei wählbar sein und der Auftraggeber darf keine Weisungen erteilen.

Das Alter spielt dabei keine Rolle, die Regelung gilt bis zum Rentenbeginn.

Im Netz mal unter Scheinselbstständigkeit nachsehen.

Wenn es sich bei der Beschäftigung um keine Selbstständigkeit handelt, muss auch der Auftraggeber Rentenversicherungsbeiträge zahlen und zwar die Hälfte.

Gruß
Franjo

Hallo,

ist der angegebene Verdienst monatlich gemeint, sind Sie rentenversicherungspflichtig, ggf. könnten Sie einen Befreiungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung stellen, automatisch sind Sie aber nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit.

Sollte der angegebene Wert jährlich sein, fallen Sie unter die Grenze von 5.400,-EUR (geringfügige Beschäftigung) und sind nicht Rentenversicherungspflichtig.