Hallo Experten,
ich wollte wissen, wann Studenten RV-pflichtig sind.
Insbesondere der Fall, das Arbeitsverhältnis hatte vor 1996 begonnen.
Wer ist dafür konkret zuständig (derzeit Briefwechsel mit Finanzamt),
und welche Unterlagen sind dabei gegebenfalls noch nachzureichen?
Anmerkung: Ansonsten war die Arbeit nicht SV-pflichtig
Vielen Dank im Voraus
Greg
Hallo Greg,
einfach und präziese ist diese Aussage:
"Seit dem 01.10.1996 sind
Studenten versicherungspflichtig, wenn sie wöchent-
lich regelmäßig mehr als 15 Stunden arbeiten und
das monatliche Arbeitsentgelt regelmäßig 620,- DM
übersteigt. Sie sind ferner rentenversicherungs-
pflichtig, wenn sie nicht nur kurzfristig beschäfigt
sind, also die Beschäftigung innerhalb eines
Jahres länger als 2 Monate oder 50 Arbeitstage
dauert. Mehrere geringfügige oder kurzfristige
Beschäftigungen sind für die Beurteilung der
Versicherungspflicht zusammenzurechnen.
Studenten, die vor der Novellierung des Sozial-
gesetzbuches, also vor dem 01.10.1996 bereits
in einem nach bisherigem Recht versicherungs-
freien Beschäftigungsverhältnis beschäftigt waren,
bleiben weiterhin rentenversicherungsfrei. Sie
können jedoch beantragen, daß die Versicherungs-
freiheit endet mit der Folge, daß die Rentenver-
sicherungspflicht eintritt.
Obwohl die Studenten rentenversicherungspflichtig
geworden sind, bleiben sie bei den oben erwähnten
Beschäftigungen nach wie vor versicherungsfrei
in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie sind
auch nicht verpflichtet, Leistungen in die gesetzliche
Arbeitslosenversicherung zu erbringen.
Die Änderungen betreffen deshalb ausschließlich
die gesetzliche Rentenversicherung. "
Zu finden unter:
http://www.rehmann.de/jw4.htm
(Was mag das Grinsen auf seinem Gesicht wohl bedeuten:„Höhr auf mich, vertraue mir…!“
Gruß
Martin
frag mal bei der LVA oder BfA. Das Finanzamt ist der falsche Ort.
Grüße
Raimund