Rentenversicherungspflicht für Trainer?

Hallo,

ich habe mich vor drei Jahren als Kommunikationstrainer selbstaendig gemacht. Nun kursieren immer wieder widersprüchliche Angaben darüber, ob und inwieweit die BFA meine selbstaendige Taetigkeit nicht anerkennt und ich in der Gefahr stehe, pflichtversichert zu werden. Ich verdiene mein Geld mit Kommunikationstrainings und Coachings. Wie kann ich mich vor einer drohenden Pflichtversicherung schützen? Wer hat Erfahrungen gesammelt?

Vielen Dank im voraus

Jaromil

Die Bundesversicherungsanstalt für Angestelte (BfA) hat eine vergessenes, jahrzehntelang nicht angewandtes Gesetz entdeckt. Es handelt sich um § 2 Ziffer 1 SGB VI. Die ausgegrabene Vorschrift stammt aus der Kaiserzeit, wurde 1989 in das damals neue Sozialgesetzbuch übernommen und enthält eine Regelung zur Altersvorsorge: Sie unterwirft „selbständige Lehrer“ der Rentenversicherungspflicht.

Das Gesetz maht alle freiberuflichen Lehrkräfte, die selbst keine Arbeitnehmer beschäftigen, Rentenversicherungspflichtig. Die BfA interpretiert die Regelung großzügig: „Lehrer“ im Sinne des Gesetzes soll jeder sein, der Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt. Dmit sind nach Ansicht der Behörde Volkshochschuldozenten ebenso als Lehrer anzusehen und damit von der Vorschrift betroffen wie zum Beispiel Rhetorik- und Moderationstrainer. Lediglich drei Ausnahmen von der Beitragspflicht gelten:

Von der Versicherungspflicht befreit ist,

* wer seine Lehrtätigkeit als geringfügige Beschäftigung ausübt, also in einem Umfang von weniger als 15 Stunden in der Woche und mit einem Einkommen bis 325 € monatlich

oder

* wer im Zusammenhang mit seiner Lehrtätigkeit mindenstens einen Arbeitnehmer beschäftigt

oder

wer das 65. Lebensjahr erreicht hat.

Selbständig tätige Lehrer sind rentenversicherungspflichtig, selbständige Berater sind es nicht.

Den Unterschied zwischen „Lehrertätigkeit“ und „Beratungstätigkeit“ sollte jeder Trainer sorgfältig beachten, denn daran entscheidet sich, inwieweit er der Rentenversicherungspflicht unterliegt. Sicherlich gibt es Tätigkeiten, die sich nicht zu einer Beratung umdeuten lassen. Wer etwa Englischkurse an der Volkhochschule gibt, ist eindeutig Lehrer. Es gibt aber auch zahlreiche Firmenseminare, Managerschulungen, Workshops und Fitness-Trainings, die genau betrachtet einen konkreten Anlass haben und der Lösung von aufgetauchten, exakt definierten Problemen dienen. Wer derarige Beratungen Veranstaltungen durchführt, wirkt als Berater und ist mit den Einkünften, die er daraus erzielt, nicht rentenversicherungspflichtig.

Die Tätigkeit als Kommunikationstrainer und Coaching dürfte doch eine beratende und keine lehrende Tätigkeit sein und somit unterliegt man nicht der Rentenversicherungspflicht (also eine Sache der Auslegung).

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Hallo Manfred,

das ist auch für mich interessant! Danke für die konkrete Info.

Weisst du zufällig, ob es Mindestsätze gibt, wenn man rentenvers.pflichtig ist? Oder wie da Sätze berechnet werden (wenn man z.B. nur einen Teil des Einkommens, aber mehr als den 325,–DM Mindestsatz als Trainer verdient?)

Oder wo man Informationen bekommt, ob man ein Fall für die BFA ist? Bei einer Existenzgründung in diese Richtung müsste man ja ganz andere Kosten kalkulieren (und sich ggf. gut überlegen, ob das der richtige Weg ist…)

beste Grüße,

Barbara

EURO natürlich *seufz* :smile:))

Hallo Barbara,

da Selbständige keinen Arbeitgeber haben, mit dem sie sich die Rentenzahlung teilen, müssen sie den gesamten Rentenversicherungsbeitrag alleine tragen. Dieser liegt zur Zeit bei 19,1 % (die rot grüne Regierung will den Satz erhöhen) des zu versteuernden Gewinns (Betriebseinnahmen abzüglich Betriebsausgaben)

Die Bemessungsgrenze (Höchstsatz aus dem Rentenversicherungsbeitrag abgeführt werden muss) liegt für das Jahr 2002 bei 4.500,00 Euro monatlich.

Die derzeitige Regierung will die Bemessungsgrenze für das Jahr 2003 auf 5.100,00 Euro monatlich anheben.

Ist das steuerpflichtige Einkommen niegriger wie die Bemessungsgrenze, so wird dieser Betrag zur Berechnung der monatlichen Beitragszahlung zogen.

Es stehen grundsätzlich zwei Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Man kann entweder sein exaktes Einkommen nachweisen und darauf den genau berechneten Rentenversicherungsbeitrag bezahlen. Oder man entrichtet einen Pauschalbeitrag. Der Pauschalbeitrag, der ohne weitere Nachweise gezahlt werden kann, entspricht dem Durchschnittsbetrag aller Versicherter und und liegt zur Zeit bei ca. 430 Euro monatlich. Wer statt dessen der BfA seinen genauen Betriebsgewinn nachweist, zahlt besagte 19,1 Prozent, wobei mindestens ca. 65 € und höchstens 859,50 € monatlich zu zahlen sind.

Wo mann genaue Auskünfte einholen kann, ob man ein Fall für die BfA ist, kann ich auch nicht sagen. (Auf keinen Fall bei der BfA nachfragen)

Auf alle Fälle sollte man beachten, das nur selbständige Lehrer/Dozenten Rentenversicherungspflichtig sind. Selbständige Berater sind nicht Rentenversicherungspflichtig.

Die Rechtsauffassung zu dieser Sache, ob lehren oder beraten, ist bei der BfA unsinnig. Die BfA kann diese zwei Begriffe nicht unterscheiden.

Ob mann sich freiweillig bei der BfA meldet und Beiträge bezahlt muss ein jeder selbst entscheiden. Vielleicht gibt es (ich hoffe es wenigstens) in den nächsten Jahren eine Änderung dieses Gesetzes.

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Auskunft zu Rentenfragen
Hallo, Manfred!

Auskunft darüber, ob und ggf. in welcher Höhe ein Selbständiger rentenversicherungspflichtig ist erteilt u.a. der Bundesverband der Rentenberater. http://www.rentenberater.de Diese sind im Unterschied zu den Rentenberatungsstellen der BfA unabhängig und vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten. Bevor man einen Termin ausmacht sollte allerdings nachgefragt werden, ob der jeweilige Rentenberater sich mit der Vers.-Pflicht für Selbständige auskennt - z.T. haben sie (ähnlich wie Rechtsanwälte) spezielle Fachgebiete. Für einige Berufsgruppen haben die zuständigen Berufsverbände die Rentenversicherungspflicht ihrer Angehören bereits geklärt, sicher weiß ich das z.B. von den PeKiP-TrainerInnen, die auf Initiative des Dachverbandes davon befreit sind.

Schönen Gruß vom
Sams