ich habe mit noch 2 Kollegen eine GmbH gegründet.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir nun Rentenversicherungspflichtig sind oder nicht.
Unsere Gesellschaftsstruktur sieht wie folgt aus:
1 x Geschäftsführender Gesellschafter
2 x Gesellschafter
Alle Gesellschafter haben 33 1/3 % Anteile.
In unserer GmbH-Satzung haben wir eine Sperrminorität drin, sodass jeder Gesellschafter „nicht genehme Beschlüsse“ verhindern kann (75 % Mehrheit für Beschlüsse erforderlich).
Wir haben uns schon etwas umgehört, haben aber keine rechtsverbindliche Antwort bisher erhalten. Da gibt es Aussagen, dass nur der Geschäftsführer keine Rentenversicherung mehr zahlen muss. Laut BSG habe ich aber rausgelesen, dass das egal ist, wenn man die Sperrminorität drin hat. „Der Wille der Gesellschaft wird durch ihre Gesellschafter bestimmt; niemand kann aber von einer Gesellschaft abhängig sein, deren Willen er selbst bestimmen kann“. Also bin ich nicht als Angestellter sondern als Selbständiger anzusehen.
Wenn man beim Rentenversicherungsträger offiziell anfragt, ob man nun versicherungspflichtig sei, dann ist das Urteil verbindlich und kann durch evtl. Satzungsänderung usw. nicht mehr abgeändert werden - stimmt diese Aussage?
Ein gewöhnlicher Geschäftsführer ist Angestellter und damit rentenversicherungspflichtig.
Nach meinem Kenntnisstand ist ein beherrschender geschäftsführender Gesellschafter nicht rentenversicherungspflichtig. Bei einer nicht-beherrschenden Stellung ist der GF folglich RV-pflichtig.
Die Funktion nur als Kapitaleigner, Kommanditist, Aktionär oder Gesellschafter begründet keine RV-Pflichten.
Mit Gesetzesstellen kann ich leider nicht dienen. Ist alles nur aus dem Gedächtnis.
ich habe mit noch 2 Kollegen eine GmbH gegründet.
Jetzt stellt sich uns die Frage, ob wir nun
Rentenversicherungspflichtig sind oder nicht.
Unsere Gesellschaftsstruktur sieht wie folgt aus:
1 x Geschäftsführender Gesellschafter
2 x Gesellschafter
Hi,
also das fängt doch erstmal beim Gehalt an:
verdienen die GF/GS soviel, daß sie vom Einkommen her nicht RV-Pflichtig sind, so sind sie nicht RV-pflichtig.
verdienen sie unter der Einkommensgrenze, dann sind sie abgabenpflichtig wie jeder andere abhängig Beschäftigte.
sind Gesellschafter nicht Geschäftsführer aber angestellt, dann sind sie normale AN.
Die Jahres-End-Gewinnausschüttung wurde bisher (meines Wissens) nicht bei der Berechnung der RV-Beiträge hernagezogen, da sind aber die RV udn GKV hinterher, soweit ich das verfolgt habe. sollte aber durch die Evtl. Gewinnausschüttung die Jahreseinkommensgrenzen überschritten werden, kann sich natürlich jeder GF/GS von der Pflicht befreien lassen.
Der GF ist als Angestellter grundsätzlich RV-pflichtig (von der bei Überschreiten der Beitragsbemessungsgrenze wiederum befreit wird), die Gesellschafter als hauptberuflich Selbstständige hingegen _nicht_.
also sooo einfach ist das ganze nicht!
So wie es sich auf dem ersten blick darstellt, ist es so, dass jeder von euch Sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.
Es kann sogar sein das Ihr Krankenversicherungspflichtig seit, denn wer unter Jahresentgeldgrenze fällt, muß in allen Sparten zahlen.
Aber eine Rechtsgültige, und damit verbundene schriftliche, Auskunft erhaltet ihr bei eurer zuständigen Gesetzlichen Krankenkasse. Einfach anrufen und den Fragebogen zur Festellung zuschicken lassen.
Wenn ihr das ganze auf gut glück selbst entscheidet,kann es auch nach Jahren, nach einer Prüfung, auch schon mal zu einer saftigen nachzahlung kommen.
verdienen die GF/GS soviel, daß sie vom Einkommen her nicht
RV-Pflichtig sind, so sind sie nicht RV-pflichtig.
verdienen sie unter der Einkommensgrenze, dann sind sie
abgabenpflichtig wie jeder andere abhängig Beschäftigte.
sind Gesellschafter nicht Geschäftsführer aber angestellt,
dann sind sie normale AN.
Die Jahres-End-Gewinnausschüttung wurde bisher (meines
Wissens) nicht bei der Berechnung der RV-Beiträge
hernagezogen, da sind aber die RV udn GKV hinterher, soweit
ich das verfolgt habe. sollte aber durch die Evtl.
Gewinnausschüttung die Jahreseinkommensgrenzen überschritten
werden, kann sich natürlich jeder GF/GS von der Pflicht
befreien lassen.
gruss
Sorry loal,
aber Rentenversicherungplicht hat nun überhaupt nichts mit der Höhe des Einkommens zu tun!
Es gibt hir nur eine Obergrenze ( dieses Jahr 4250,-- Euro ).