Rentenversicherungspflichtig ?

Hallo zusammen,
vor paar Tagen kam das Gespräch auf einen Bekannten, der eine Fahrschule hat
und nun einige Tausend Euro in die Rentenversicherung nachzahlen muss.
Er wäre weiterhin beitragspflichtig, hat natürlich ewig nichts eingezahlt.
Nun bin ich seit 1999 Selbständig (Antikhandel) und zahle auch nichts in die
gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich war vor Jahren mal bei einer Sachbearbeiterin und wollte mich sozusagen
befreien lassen, die Sachbearbeiterin meinte
ich solle keine „schlafenden Hunde“ wecken und nichts tun.
Nun ist mir doch etwas seltsam zumute.
Bin ich nun Rentenversicherungspflichtig oder nicht? Ich hoffe mal das letztere :wink:
Besten Dank schonmal.

Hallo,

die Sache mit deinem Bekannten kommt mir seltsam vor. Es ist eigentlich kaum vorstellbar, dass ein Farhlehrer, der eine eigene Fahrschule hat, rentenversicherungspflichtig ist. Ist er nicht doch nur ein angestellter Fahrlehrer?

Du selbst bist auf jeden Fall nicht versicherungspflichtig. Die gesetzliche Rentenversicherung kennt die Versicherungspflicht für Selbstständige nur in einer auf bestimmte Berufsgruppen eingeschränkten Form. Der ganze Katalog kann in § 2 SGB VI nachgelesen werden.

Aus diesem Grund kannst du dich auch gar nicht befreien lassen, weil es nichts gibt, wovon du dich befreien lassen könntest.

Viele Grüße
Florian Mair

Hallo Ahnungsloser,

Hallo zusammen,
vor paar Tagen kam das Gespräch auf einen Bekannten, der eine
Fahrschule hat
und nun einige Tausend Euro in die Rentenversicherung
nachzahlen muss.
Er wäre weiterhin beitragspflichtig, hat natürlich ewig nichts
eingezahlt.

Mit welcher genauen Begründung sollte er denn die Beiträge nachzahlen?

Nun bin ich seit 1999 Selbständig (Antikhandel) und zahle auch
nichts in die
gesetzliche Rentenversicherung ein. Ich war vor Jahren mal bei
einer Sachbearbeiterin und wollte mich sozusagen
befreien lassen, die Sachbearbeiterin meinte
ich solle keine „schlafenden Hunde“ wecken und nichts tun.
Nun ist mir doch etwas seltsam zumute.
Bin ich nun Rentenversicherungspflichtig oder nicht? Ich hoffe
mal das letztere :wink:

Wer versicherungspflichtig ist steht im SGB IV- Gesetzliche Rentenversicherung- ERSTES KAPITEL §2 Selbständig Tätige.

Guck dort erst mal rein.

Viele Grüße

Ralf

Hallo,
mir war das auch nicht geheuer, wurde mir aber so berichtet. Er wäre nicht angestellt, sondern führt die Fahrschule selbst.
Ob es damit zu tun hat das er sozusagen Einzelkämpfer ist und keine Angestellten hat?
Die Paragraphen wollte ich mir schon raussuchen, meine Bücher sind aber etwas veraltet und es wird ja dauernd an Steinen gebastelt die den Leuten in den Weg gelegt werden können :wink:

Hallo,
also die beiden mir einzig logischen Erklärungen sind

a) er hat bei seiner Selbständigmachung bei der Rentenversicherung
statt der freiwilligen Versicherung die Pflichtversicherung gewählt.
(Der Unterschied liegt meines bescheidenen Wissens nach darin, dass
der Selbständige bei der freiwilligen Versicherung die Höhe des
Beitrages selbst bestimmen kann, bei der wählbaren Pflichtversicherung
errechnen sich die Beiträge wie bei einem Arbeitnehmer nach dem
tatsächlichen Verdienst) oder

b) es handelt sich um eine ICH-AG wo die Rentenversicherung Pflicht
ist.

Aber wie gesagt, dass ist eine Annahme von mir.

Gruss

Günter Czauderna

Hallo Günter,

das scheinen mir in diesem Fall auch die zwei einzigen Lösungsmöglichkeiten. Entweder ICH-AG oder die Versicherungspflicht auf Antrag. Alles andere scheidet aus.

Viele Grüße
Florian

Hallo Günter,

sind Lehrer nicht immer versicherungspflichtig, wenn sie keine Angestellten haben? Demnach sollte eigentlich eine Halbtagskraft die Kuh vom Eis bringen können, oder?

Gruß
Marco

Hallo Marco,
da muss ich am Montag mal in´s SGB schauen.

Gruss

Günter

Hi Günter,

und? :smile:

Gruß
MArco

Hallo Marco,
entschuldigung - dich hatte ich ganz vergessen.
Also, ich weiss zwar dass es den Kreiz der versicherungspflichtigen
(Krankenversicherung) Selbständigen (z.B. Hebammen) mal gab,
vielleicht bin auch nicht nur farbenblind, aber ich habe nix im SGB
gefunden dass daraufhindeutet dass es den heute noch gibt.

Gruss

Günter

Hallo Günter,

in dem mir vorliegenden SGB VI steht unter § 2:

§ 2
Selbständig Tätige
Versicherungspflichtig sind selbständig tätige

  1. Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen,

Gruß
Marco