hallo,
angenommen es arbeitet jemand von zuhause aus mit gewerbeschein als webcamgirl, hauptberuflich selbständig und das seit 2 jahren.
nun bekommt diese frau ein schreiben der deutschen rentenversicherung, mit dem hinweis, dass man sich bei aufnahme einer selbst. tätigkeit melden müsse, es eine meldepflicht gibt.
da das webcamgirl dies nicht wusste, hatte sie sich auch nicht gemeldet. ausserdem denkt das webcamgirl, dass sie zu der personengruppe der selbständigen gehört, die keine hausgewerbetreibende sind, also nicht versicherungspflichtig ist. muss sie sich trotzdem bei der rentenversicherung melden, damit diese prüft, ob sie vielleicht doch versicherungspflichtig ist? oder reicht eine kurze info, dass sie normale gewerbetreibende ist?
was passiert, wenn es sich wider erwarten doch herausstellen sollte, dass sie versicherungspflichtig ist? 2 jahre nachzahlen, oder gar eine strafe wegen dem versäumnis?
was passiert, wenn das webcamgirl mit einem verdienst von 800 euro noch den hohen rentenversicherungsbeitrag zusätzlich zu allen anderen kosten wie krankenkasse (215 Euro) usw. zahlen muss, und das geld zum leben nicht ausreicht? hartz4??
gruss und danke für die antworten!
ist. muss sie sich trotzdem bei der rentenversicherung melden,
damit diese prüft, ob sie vielleicht doch
versicherungspflichtig ist?
Offenbar, denn genau das verlangt die DRV von ihr.
sollte, dass sie versicherungspflichtig ist? 2 jahre nachzahlen,
Das auf jeden Fall.
oder gar eine strafe wegen dem versäumnis?
Das kann ich nicht beurteilen, glaube es aber eher nicht.
allen anderen kosten wie krankenkasse (215 Euro) usw. zahlen
muss, und das geld zum leben nicht ausreicht? hartz4??
Schon mal daran gedacht, dass man vielleicht einen zweitjob annimmt, bei dem man auch Geld verdient ? Oder ist das zu anstrengend ?
hallo nordlicht,
ein zweitjob ist aus gesundheitlichen gründen nicht machbar.
zählt diese tätigkeit nun als hausgewerbe oder nicht? die darstellerin verkauft ja keine waren, und produziert auch nichts.
zählt diese tätigkeit nun als hausgewerbe oder nicht? die
Das kann ich nicht beantowrten. Da die DRV schon auf die Darstellerin aufmerksam geworden ist, kann diese jetzt alle offenen Fragen mit der DRV klären, ohne Sorge zu haben, schlafende Hunde zu wecken. Die Hunde sind nämlich schon wach.
was müsste denn als tätigkeit der darstellerin im gewerbeschein stehen, damit keine rentenversicherungspflicht bestehen würde? beschreibungen für diese tätigkeit gibt es ja sehr viele. und offenbar weiss die rentenversicherung selbst nicht so richtig, ob die tätigkeit nun versicherungspflichtig ist oder nicht, denn sonst hätte die darstellerin ja bestimmt schon eine zahlungsaufforderung bekommen, oder?
was für tätigkeiten, die man von zuhause erledigen kann, zählen nicht als hausgewerbe? eventuell denkt die darstellerin über einen tätigkeitswechsel nach. denn mit zahlung einer rentenversicherung ist der ganz zum hartz4 amt leider sicher 