Liebe/-r Experte/-in,
Sachverhalt:
Masseur, 3 Kinder 3,13 und 11 Jahre nach Scheidung 2002 alleinerziehend. Geringfügige Tätigkeiten bis 2005.Hilfe zum Lebensunterhalt,Wohngeld.kein Unterhalt der Mutter. Kein Unterhaltsvorschuß vom Staat,da erschöpft.
Ab 2005/06 Selbständig Tätig mit Massagen. Benötigt keine Beihilfen mehr, zahlt Steuern, da Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit ca 16000€ im Jahr. Eigene Praxis seit 4 Jahren.
Frage: die Behandlungen auf Rezept und Entspannungs und Sportmassagen sind 50/50.
Wie weist man dies gegenüber der RV nach? Will die RV das Kassenbuch sehen?
Vielen Dank
Hallo Rösli,
Ob Du als Masseur rentenversicherungspflichtig bist, entscheidet die Rentenversicherung auf Anfrage. Das ist ziemlich kompliziert und ich wage deshalb keine Vorhersage. Wenn Du bei der Rentenversicherung anfragst oder zu einem örtlichen ehrenamtlichen Versichertenberater gehst, bekommst Du einen Fragebogen, den muß man ausfüllen und wegschicken, Danach bekommst Du einen Bescheid.
Herzliche Grüße
Bernhard Maurer
Ehrenamtlicher Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung Bund
http://www.fen-net.de/~ea1448
Liebe/r Rösli,
vielen Dank, dass Sie uns als Experte ausgewählt haben. Leider können wir Ihnen bei dieser detaillierten Frage bezüglich Ihrer Rentenversicherungspflicht nicht weiter helfen.
Informieren können Sie sich bei der Renten- und der Krankenkasse – falls Sie dies noch nicht getan haben.
Sehr gern beantworten wir Ihre Frage im Hinblick auf Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Auf diesem Gebiet kennen wir uns aus und können Ihnen fundierte Antworten garantieren.
Mit besten Grüßen
Ihre proConcept AG
Hallo Rösli,
ich bin kein Experte für die Gesetzliche RV. Ich weiß nur, dass Handerker 18 Jahre in der GRV sein müssen bevor sie sich befreien lassen können. Gehörst du den Handwerkern oder ist es ein freier Beruf? Dann hast du keine Pflicht.
Gruß
Dennis
Ich verstehe die Fragen nicht.
Was hat die Rentenfersicherung damit zu tun?
Was man abrechnet und was man macht kann keiner überprüfen.
Gruß