Rentenversicherungsträger

Z hat Erwerbsminderungsrente beantragt, nun sind Gutachten gefertigt worden, zwei davon sind „haarsträubend“ negativ für Z!!! Mann könnte denken der Internist und der Orthopäde arbeiten im Sinne der BfA, d. h, wenn das Gutachten negativ für den Rentenantragsteller ausfällt, dann haben diese Ärzte den 1. Preis, eine Mitropakaffeemaschine, gewonnen!
Sorry, Spass beiseite; was kann Z tun um nicht erst den wahrscheinlich abschlägigen Bescheid abzuwarten, sondern im Vorfeld gegen diese Gutachten zu reagieren; Z ist 53, 100% schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ und leidet an Panikattacken und Angstsyndrom, sowie Colitis Ulcerosa mit Durchfallschüben, Fettstoffwechselstörung mit bis auf 30% verschlossenen Blutgefässen; dies nur nebenbei.

Danke sagt Z für die Mithilfe

Erstmal … Hallo!

Z hat Erwerbsminderungsrente beantragt, nun sind Gutachten
gefertigt worden, zwei davon sind „haarsträubend“ negativ für
Z!!! Mann könnte denken der Internist und der Orthopäde
arbeiten im Sinne der BfA, d. h, wenn das Gutachten negativ
für den Rentenantragsteller ausfällt, dann haben diese Ärzte
den 1. Preis, eine Mitropakaffeemaschine, gewonnen!

Tut mir Leid, aber das kann ich so einfach nicht stehen lassen. Immer, wenn Ärzte von RV-Trägern eine andere Entscheidung treffen bzw. vermeintlich eine andere Entscheidung treffen, wird ihnen unterstellt, sie würden zusammen arbeiten und nur dafür sorgen, dass der RV-Träger um die Rentenzahlung herum kommt. Auch wenn’s spaßig gemeint sein soll … Kein Arzt eines RV-Trägers wird dazu angehalten negative Gutachten bzw. Gutachten zu erstellen, die nicht seiner ärztlichen Meinung entsprechen. Es ist so und wird immer so sein, dass Ärzte selten einer Meinung sind. Die von der DRV Bund beauftragten Ärzte geben ihre Gutachten nach ihren Feststellungen ab. Dass diese sich von anderen Meinungen/ Standpunkten/ ärztlichen Stellungnahmen unterscheiden können, ist durchaus klar, aber keinesfalls absichtlich gewollt.

Sorry, Spass beiseite; was kann Z tun um nicht erst den
wahrscheinlich abschlägigen Bescheid abzuwarten, sondern im
Vorfeld gegen diese Gutachten zu reagieren; Z ist 53, 100%
schwerbehindert mit Merkzeichen „G“ und leidet an
Panikattacken und Angstsyndrom, sowie Colitis Ulcerosa mit
Durchfallschüben, Fettstoffwechselstörung mit bis auf 30%
verschlossenen Blutgefässen; dies nur nebenbei.

Ich bin kein Arzt und kann deswegen zu den „nebenbei“ geschriebenen Diagnosen keine Wertung abgeben.

Also, mach’ ma’s kurz … nichts!

Ein Gutachten alleine stellt in keinster Weise einen Verwaltungsakt dar, der zu einem weiteren Vorgehen Anlass gäbe.

Die DRV Bund - ex BfA - bekommt das Gutachten und wertet dieses aus. Im Anschluss daran wird dann seitens der DRV Bund ein Bescheid erstellt. Und erst gegen diesen kann Z dann vorgehen. Vorher irgendetwas zu veranlassen, bringt nichts.

Wenn der Bescheid der DRV Bund über die Ablehnung der Rente dann vorliegt, erst dann kann Z dagegen vorgehen, mittles Widerspruch und ggf. im Anschluss Klageverfahren. Erst der Bescheid ist der Verwaltungsakt, der über den Rentenantrag entscheidet.

Also, abwarten und den Bescheid abwarten. :smile:

Danke sagt Z für die Mithilfe

Auch wenn’s wahrscheinlich nicht so erfreulich war … bitte!

Gruß,
Robert

Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass die DR vor Erlass eines Bescheides den Antragsteller über die beabsichtigte Entscheidung informiert und Gelegenheit zur Äußerung gibt. Dazu wird dem Antragsteller auch das Gutachten zur Verfügung gestellt.

Zumindest hat das die DR bei einem Menschen aus meinem Bekanntenkreis so gehandhabt.

Hallo Hermann,

Nach meinem Kenntnisstand ist es so, dass die DR vor Erlass
eines Bescheides den Antragsteller über die beabsichtigte
Entscheidung informiert und Gelegenheit zur Äußerung gibt.
Dazu wird dem Antragsteller auch das Gutachten zur Verfügung
gestellt.

dieser Weg wäre mir neu, wurde und wird zumindest bei uns nicht so gehandhabt.

Richtig ist, dass das Gutachten seitens des Vertrauensärztlichen Dienstes dem behandelnden Arzt übersandt wird. Aber vor dem Bescheid wird der Versicherte nicht über den Ausgang des Verfahrens informiert.

Zumindest hat das die DR bei einem Menschen aus meinem
Bekanntenkreis so gehandhabt.

War es da auch so, dass er einen Rentenantrag gestellt hat? Es kann ja durchaus sein, dass hier zunächst ein Reha-Antrag gestellt wurde und anschl. wegen nicht erfolgter Reha-Maßnahme oder nicht erfolgreicher Reha-Maßnahmen von Amts wegen - also automatisch - die Umwandlung in einen Rentenantrag geprüft wurde. Hier ist es tatsächlich so, dass der Versicherte bei Vorliegen einer Erwerbsminderung vor Bescheiderteilung informiert wird. Dies hat formale Gründe.

Aber ansonsten in einem „normalen“ Rentenverfahren … Das wäre m.E. auch unlogisch, so zu verfahren. Die Vorabinformation hätte keinen „Bescheidcharakter“ - davor würde sich der RV-Träger hüten - und wäre auch kein Verwaltungsakt. Und somit könnte auch gegen diese Vorabinformation nicht rechtlich vorgegangen werden.

Wäre interessant zu wissen, wie sich der Sachverhalt bei Deinem Bekannten genau dargestellt hat. :smile:

Gruß,
Robert