hallo Experten
gibt es ein neues Rentenversorgungsgesetz,so das Witwen oder Witwer keinen ansprach auf Witwenrente mehr haben? hat die zeit der ehe Einfluß?wen,ja seit wann und was hat sich geändert.was ist mit den Leistungen,die bereits gezahlt werden,haben diese bestand?-auch bei Nullrentenleistungen.
Guß Barbara
Hallo Barbara,
ein „Rentenversorgungsgesetz“ hat es noch nie gegeben und gibt es auch derzeit nicht…
Richtig ist, dass sich die Vorschriften im Sozialgesetzbuch über Hinterbliebenenrenten zum 01.01.2002 geändert haben. Fällt jemand unter dieses neue Recht, wird eine Witwenrente nur gezahlt, wenn die Ehe mindestens 12 Monate gedauert hat. Hier muss aber seitens der Rentenversicherung nachgewiesen werden, dass es sich um eine Versorgungsehe gehandelt hat. Sprich, eine Frau weiß, dass der Mann nur noch einen Monat zu leben hat und heiratet diesen noch schnell, um an die Witwenrente zu kommen. In diesem Fall gäbe es keine Rente. Bei einem plötzlichen Tod durch einen Unfall o. ä., sieht das natürlich wieder anders aus.
Außerdem wird die kleine Witwenrente nur noch für 24 Kalendermonate gezahlt und nicht mehr lebenslang. Die Zahlung setzt in diesem Fall erst wieder ein, wenn die Voraussetzungen für eine große Witwenrente vorliegen.
Eine genaue Aufzählung der Vorschriften erspare ich mir. Das kann alles in § 46 SGB VI und der Übergangsvorschrift des § 242 a SGB VI nachgelesen werden.
Hat eine Witwe bereits eine Rente nach dem alten Recht zuerkannt bekommen und ruht diese z. B. wegen des anzurechnenden Einkommens (Nullrente), so gilt für diese Rente natürlich auch weiterhin das alte Recht (Besitzstand).
Viele Grüße
Florian