Rentenvesicherung für Selbstständige

Hallo ihr Lieben,
ich bin seit 2005 selbstständige Dozentin, habe mich aber erst jetzt bie der Deutschen Rentenversicherung angemeldet, da ich erst vor kurzem erfahren habe, dass ich Pflichtversicherte bin. Nun soll ich neben den 280€ Krankenkasse 240€ Rentenversicherung pro Monat zahlen und 4000€ nachzahlen. Ich verdiene nur ca. 1100€ pro Monat, habe ein Kind (alleinerziehend), für das ich keinen Unterhalt bekomme (weil der Vater Hartz IV Empfänger ist) und frage mich, wie ich von 200€ im Monat leben soll (zählt man Miete und GEZ+Haurat- und Haftpflichtversicherung dazu). Weiß jemand Rat? Sollte ich Widerspruch einlegen und wenn ja auf welcher Gesetzesgrundlage? Warum bricht uns der Staat das Kreuz? Gibt es einen Schutz für Personengruppen wie mich?
P.S. habe bis jetzt an den Petitionsausschuss des Bundestages geschrieben, um (hoffentlich) eine Gesetzes- oder Denkänderung zu erwirken.
Vielen Dank für eure Hilfe
luisa

Hallo Luisa,

leider ist es so das du als Selbstständige mit deiner Tätigkeit eine Stellung wie ein Arbeitnehmer einnimmst. Somit schreibt der Gesetzgeber vor das du dich auch so versichern musst. Es gibt aber die Möglichkeit sich nach einer Existenzgründung davon befreien zu lassen. Diese Zeit ist bei dir aber leider schon abgelaufen. Die Einzige Möglichkeit die Rentenversicherungspflicht zu umgehen ist einen Arbeitsplatz zu schaffen.

Viele Grüße

Christian

Hallo Luisa,

ich empfehle Dir, Dich umgehend bei einem Anwalt, der sich auf Sozialversicherungsrecht spezialisiert hat, beraten zu lassen. Eine solche Erstberatung ist erschwinglich und zeigt Dir die Möglichkeiten auf, was zu tun ist. Alleine kommst Du da wahrscheinlich nicht weit, weil das Thema sehr komplex ist.

Was den Unterhalt für Dein Kind anbelangt, da solltest Du Dich an das Jugendamt Deiner Stadt wenden.

Warum bricht uns der Staat das Kreuz? Gibt
es einen Schutz für Personengruppen wie mich?

Das Gesetz wurde geschaffen, um Personengruppen wie Dich zu schützen - aber der Schutz greift erst im Alter (wenn überhaupt!).

Die entsprechende Broschüre von der Dt. Rentenversicherung kannst Du Dir downloaden (pdf-Datei), falls Du sie noch nicht hast:
[http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18…](http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_18798/SharedDocs/de/Inhalt/04 Formulare Publikationen/02 info broschueren/04 vor der rente/gesetzliche rente vorteil f_C3_BCr handwerker und__selbst_C3_A4ndige,property=publicationFile.pdf/gesetzliche_rente_vorteil_f%C3%BCr_handwerker_und_selbst%C3%A4ndige)

Gruß Gudrun

ich empfehle Dir, Dich umgehend bei einem Anwalt, der sich auf
Sozialversicherungsrecht spezialisiert hat, beraten zu lassen.

Ich weiß nicht, warum die Fragestellerin sich da groß Kosten ans Bein binden soll. In Ihrem Fall ist die Rechtslage klar und eindeutig, leider nicht gerade zu ihrem Vorteil. Daran wird der Anwalt aber auch nichts ändern können.

Keine Zeit zum Grüßen, Nordlicht?

ich empfehle Dir, Dich umgehend bei einem Anwalt, der sich auf
Sozialversicherungsrecht spezialisiert hat, beraten zu lassen.

Ich weiß nicht, warum die Fragestellerin sich da groß Kosten
ans Bein binden soll.

Was soll sie sonst tun? Sich in der Ecke verkriechen und abwarten, bis die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid abläuft? Mal schnell die Euro 4.000 Nachzahlung überweisen, die sie wahrscheinlich nicht übrig hat?

In Ihrem Fall ist die Rechtslage klar
und eindeutig, leider nicht gerade zu ihrem Vorteil.

Mag sein, damit ist aber nicht gewährleistet, daß der Bescheid korrekt ist.

Daran wird der Anwalt aber auch nichts ändern können.

An der Rechtslage nicht, am Bescheid eventuell schon.

Spontan fällt mir da ein:

  • Beitragsberechnung aufgrund des tatsächlichen (= zu versteuernden) Einkommens anstatt des halben Regelbeitrags. Das hätte dann nicht nur zukünftig einen geringeren monatlichen Beitrag zur Folge, sondern würde auch die Nachzahlung verringern.

Und glaub mir, so ein Anwalt weiß in seiner Materie mehr als Du. Der kennt z.B. auch Gerichtsentscheidungen von ähnlichen Fällen.
Luisa ist bestimmt nicht die einzige, die aufgrund einer bestimmten Tätigkeit nach diesem Gesetz rentenversicherungspflichtig geworden ist und das erst im Nachhinein mitbekommen hat.

Wenn Du schon meinen Ratschlag an Luisa infragestellst, solltest Du zumindest ihr eine Alternative anbieten.

Apropos meine Ratschläge: Hattest Du nicht letzte Nacht eine Excel-Frage und hast schon beim PC-Einschalten den richtigen Ratschlag vorgefunden?

Gruß Gudrun

Hallo Gudrun,

Was soll sie sonst tun? Sich in der Ecke verkriechen und
abwarten, bis die Widerspruchsfrist gegen den Bescheid
abläuft? Mal schnell die Euro 4.000 Nachzahlung überweisen,
die sie wahrscheinlich nicht übrig hat?

Sie soll Tatsachen akzeptieren. Einzig die Höhe des Bescheides, kann sie überprüfen, aber dazu bedarf es keines kostenpflichtigen Anwaltes. Da reicht eine schlichte Rückfrage und Erklärung durch die Rentenversicherung selber.

Und glaub mir, so ein Anwalt weiß in seiner Materie mehr als

Das würde ich auch nicht in Frage stellen. Meine Kommentare beziehen sich darauf, dass die Rechtslage und die Rechtssprechung im Bezug auf die RV-Pflicht Selbstständiger mittlerweise sehr gefestigt ist. Die Fragestellerin in pflichtig, Punkt Aus Ende. Ich kenne Leute, die haben deswegen ihre Selbstständigkeit wieder aufgeben müssen.

rentenversicherungspflichtig geworden ist und das erst im
Nachhinein mitbekommen hat.

Deswegen ist die Rechtslage so stabil, das Thema ist durchgeklagt. Ähnlich wie die IHK Pflicht. Da gibt es inzwischen auch nichts mehr zu klagen. Das muß man, wie ich, akzeptieren und zahlen, notfalls mit Schaum vor dem Mund.

Wenn Du schon meinen Ratschlag an Luisa infragestellst,
solltest Du zumindest ihr eine Alternative anbieten.

Es tut mir leid, aber da gibt es keine Alternative. Es ist, wie es ist.

Apropos meine Ratschläge: Hattest Du nicht letzte Nacht eine
Excel-Frage und hast schon beim PC-Einschalten den richtigen
Ratschlag vorgefunden?

Und der war super ! Du hast einen neuen Verehrer !!!

Gruß Gudrun

Gruß

Nordlicht