Guten Tag,
auf was für Fragen man nicht alles kommt, wenn man gemütlich bei den letzten Sonnenstrahlen zusammensitzt…
Fiktives Szenario:
Geschiedener Mann wird von der Bausparkasse der Ex-Frau wegen einer uralten Kreditmitverpflichtung aus Ehezeiten in die Pflicht genommen.
Der Mann bezieht inzwischen die volle EMi-Rente unterhalb der Pfändungsgrenze und ist weder zahlungsfähig, noch willig… (Mitverpflichtung für Bauspardarlehen des Elternhauses der Ex-Frau, das zu Ehezeiten gemeinsam bewohnt wurde, inzwischen nur noch durch Ex-Frau bewohnt wird)
Die Bank versucht erfolglos zu pfänden und beantragt die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung…
Der Mann weigert sich eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, weil er weiß, dass seine eigene Bank ihm dann das Konto kündigt und den ausgereizten Dispo natürlich auch…
Nun wird ihm Beuge/Erzwingungshaft zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung angedroht… der Mann denkt sich: okay, gehe ich eben ne Runde in den Bau (mal unabhängig davon, ob er mit all seinen Erkrankungen überhaupt haftfähig wäre…) und gebe die EV nicht ab…meine Rente läuft ja weiter…
Denkt der Mann richtig??
Dass ALG nicht weitergezahlt werden würde, weil man ja nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stände…ist einleuchtend und in der illustren Runde unbestritten… doch was ist mit der EMi-Rente? Die wird ja eigentlich gezahlt, weil man auf Grund seines Gesundheitszustandes derzeit nicht arbeitsfähig ist und seinen Lebensunterhalt verdienen kann…
Nun meint der eine Teil der Runde: EMi-Rente wird weitergezahlt, egal ob der Mensch im Knast sitzt oder net, er könnte ja eh nicht arbeiten… der andere Teil meint jedoch: Auch die Emi-Rente wird nicht weitergezahlt, weil der Mann ja gar nicht arbeiten könnte und somit die „Ersatzleistung“ EMi-Rente auch nicht in Frage kommt…
Wer liegt richtig und warum?
Bin gespannt auf Ideen/Antworten…
Gruß
MG