Rentenzahlungen an Verstorbene

Hallo,

hier

http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,766

wird berichtet, dass in Griechenland Renten an eine Vielzahl von Menschen gezahlt werden oder wurden, die schon verstorben sind.

Wie ist das denn in D? Wenn ein Verwandter den Tod eines Menschen beim Standesamt meldet, verständigt das Amt doch wohl nicht den zuständigen Versicherungsträger oder das Besoldungsamt? Wie erfährt die Zahlstelle denn vom Tod des Zahlungsempfängers, wenn kein Verwandter sich die Mühe macht, ihr den Tod zu melden?

Grüße
Carsten

Hallo,

Wie ist das denn in D? Wenn ein Verwandter den Tod eines
Menschen beim Standesamt meldet, verständigt das Amt doch wohl
nicht den zuständigen Versicherungsträger oder das
Besoldungsamt?

ob vom Standesamt zusätzlich gemeldet wird, weiß ich nicht, aber das Bestattungsunternehmen fragt das ab - allein schon wegen Witwenrente, Sterbegeld usw. Der Rentenversicherer fordert daraufhin die bereits gezahlte Rente anteilig vom betreffenden Kreditinstitut zurück.

Gruß
Christian

Hallo,

das Bestattungsunternehmen fragt das ab

Sicher? Sind die dazu verpflichtet?

Und wie ist es, wenn jemand im Urlaub im Ausland stirbt, und seine Begleiter ihn vor Ort beerdigen lassen?

Grüße
Carsten

Hallo,

das Bestattungsunternehmen fragt das ab

Sicher? Sind die dazu verpflichtet?

ich sprach nur von der Praxis. Ich habs gerade noch mal nachgelesen: das Standesamt meldet ans Finanzamt und die Meldebehörden. Da fällt mir auch gerade das Stichwort Lebensbescheinigungen nach der RentSV ein. Aber ich bin da auch mit meinem Latein am Ende.

Nimm mal meine Ausführungen als Anfangsverdacht :smile:

Gruß
Christian

1 Like

Hallo,

in Deutschland kann so etwas fast nicht passieren.

Im Todesfall erhalten die Rentenversicherungsträger (neben einigen anderen Behörden) von den Meldebehörden eine entsprechende Information.

Für das Ausland gibt es ein anderes Verfahren. Hier versenden die Rentenversicherungsträger jedes Jahr und an jeden Renter eine so genannte Lebensbescheinigung. Diese muss vom Rentner unterschrieben werden und außerdem noch von der zuständigen Meldebehörde beglaubigt werden.

Fehlt die Lebensbescheinigung, wird die Rentenzahlung gestoppt.

Grüße

Florian

Hallo,

Für das Ausland gibt es ein anderes Verfahren. Hier versenden
die Rentenversicherungsträger jedes Jahr und an jeden Renter
eine so genannte Lebensbescheinigung. Diese muss vom Rentner
unterschrieben werden und außerdem noch von der zuständigen
Meldebehörde beglaubigt werden.

Oder (Spanien) sie machen gar nichts und stellen die Zahlungen einfach ein. Der Rentner muss dann herausfinden, warum plötzlich kein Geld mehr kommt.

Cheers, Felix